gekündigt wurde ich noch nicht wegen momentanem Krankenschein
Zu Ihrer Antwort: Wenn der Betrieb "zu" ist, hat der AG in L keine Verpflichtung mehr. Es muss geklärt werden, ob der aufnehmende Betrieb, also dort wo Sie arbeiten, den Lohn zahlt. Irgendetwas stimmt da nicht. Meine Frage: Mit Verpflichtung meinen Sie, dass er kein Gehalt mehr in der Kündigungsfrist zahlen muss? Er kann mich aber trotz allem während der Kündigungsfrist noch entsenden?
Gibt es bezüglich der Thematik 'deutsche Umsatzsteuer auf luxemburger Firmenwagen' etwas neues / eine abschließende Entscheidung? (Klage vor dem europ. Gerichtshof...)
Aussage des AG (von vor 2 Jahren): Wir machen da momentan nichts (hat Steuerberater so empfohlen). Wenn etwas kommen sollte würden wir den Anteil an den AN weitergeben / vom Gehalt abziehen. Letztlich ist ja jeder Nutzer selbst verantwortlich, dass richtig verteuert wird.
Ist das so möglich bzw. welchen Pflichten als AN habe ich in diesem Zusammenhang? Ich nutze den Firmenwagen ja - aber Umsatzsteuer dafür kann ich als Privatperson wohlkaum zahlen, oder?