Wenn man kein volles Wochenende hat sondern nur 40stunden pause plus einen separaten freien Tag in der Woche stehen einem dann aber die 6 Tage Zusatzurlaub zu ?
volli86: Das Gehalt kommt immer zu spät. Je nach Branche ist das anders nicht möglich wegen den Überstundenberechnungen oder gar bei einem Gehaltssplitt für Grenzgänger. Der AG könnte aber immer einen Abschlag pünktlich zahlen. Es gibt also wirklichen keinen Grund für die Verspätung.
Zum Thema 'anteilige Beschäftigung in DE' wird in unserem Fall keine Aufteilung (Auszahlung brutto/netto) vom Arbeitgeber vorgenommen. Insofern ist man dann selbst in der Pflicht am Jahresende zuerst die deutsche Steuererklärung zu machen und dann im Nachhinein die doppelt gezahlte Steuer zurückzufordern. Müsste der AG nicht eigentlich die Aufteilung monatlich vornehmen oder zumindest am Jahresende anteilig korrigieren / abrechnen?
pendler23: Ja genau, der AG ist verpflichtet, den Lohn und die Lohnsteuer richtig zu berechnen. Außerdem muss er die Tage aufzeichnen und diese Unterlagen in der Lohnbuchhaltung abheften. Mir ist bekannt, dass das viele AG noch immer nicht wissen, obwohl das System eigentlich schon seit Jahren, spätestens seit der Verständigungsvereinbarung aus 2011, bekannt sein müßte.
Die jährliche Endabrechnung (variabler Anteil / Tantieme) erfolgt bei uns sehr spät (üblicherweise irgendwann zwischen Mai und Juli des Folgejahres). Das heisst in der Konsequenz, dass ein nicht unerheblicher Teil des Gehalts auch erst dann ausgezahlt wird. Zusätzlich hängen an der Lohnsteuerjahresbescheinigung noch andere Dinge dran (Steuererklärung - man wird bereits abgemahnt in LU und DE) und auch sowas wie Kindergeld / Erziehungszulage. Gibt es eine Frist bis wann ein AN Anspruch auf die Abrechnung / Jahresbescheinigung hat?