Rainbow; Solange sichergestellt ist, das der AG bezahlt, kann er unternehmerisch entscheiden, also sein Personal einteilen. Wenn Sie befürchten müssen, dass kein Geld kommt, würde ich das schon mal mit dem Arbeitsamt abklären.
pendler23: nicht schlecht. Das müßte im Vertrag erwähnt werden. So pauschal scheint es mir aber rechtswidrig zu sein. Mit den 5 Tagen Mehrrlaub kann man nicht die lux. Sonderurlaube ausschließen. Ich kann mir nur eine Formulierung vorstellen, wonach die Feiertagsregelgung damit abgegolten ist.
pendler23: Das wird ja immer toller. Den Index zu ignorien stellt eine Owi dar. Wenn das die Gewerbeaufsicht erfährt, kracht es gewaltig. Ich kenne das Problem, wenn man 2 Niederlassungen in D und L hat. Das Personal in D wird unzufrieden. Aber das ist kein Grund, die Gesetze in L zu mißachten. Hier müßte man besser planen als AG.