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Hier ist der SP98, der in Luxemburg sinkt
Forum / Allgemeines

Chat Arbeitstrecht 4. April 12-13 Uhr  

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9 Jahren  ago  

Zu Nordmarc: Nur in Berufen, in denen es einen anerkannte Ausbildung gibt, kann man mit 10jähriger Berufserfahrung einen qualifizierten Lohn bekommen.


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Rainbow
21 Messages

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9 Jahren  ago  

ich hatte mich vertippt. Es steht im Arbeitsvertrag dass man versetzt werden kann. Nicht, dass man entsendet werden kann. Oder ist das das gleiche?


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9 Jahren  ago  

marin 1979: Besser mal an den Arbeitsmediziner wenden. Dann wird ein anderes Verfahren eingeleitet. Vielleicht hilft also die Beurteilung, dass man in seinem Beruf nicht mehr arbeiten kann, viel weiter !


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Céline Garros
31 Messages

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9 Jahren  ago  

Das Thema hat zwar nichts mit Arbeitsrecht zu tun, da Ihr Name aber SteuerLux ist versuche ich es trotzdem :). Ich habe eine Frage zu Einkünften in Deutschland und Luxemburg.

Ein Arbeitnehmer erzielt Einkünfte aus nicht-selbständiger Arbeit in Luxemburg und des Weiteren Einkünfte in Deutschland.

Mache es dabei aus Steuerlicher Hinsicht einen Unterschied, ob die Einkünfte in Deutschland selbständige Einkünfte oder nicht-selbständige Einkünfte sind?

Die Einkünfte in Deutschland werden voraussichtlich die „10% Grenze“ überschreiten. Bsp.: Einkünfte Lux 50.000/- p.a. Einkünfte Deutschland 15.000/- p.a.

Falls Sie ferner etwas zur Sozialversicherungspflicht (25% Grenze) oder zum Arbeitsrecht betragen können, wäre ich Ihnen dankbar.


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9 Jahren  ago  

Rainbow: Ja, das ist ein sehr spezieller Fall.


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nordmarc
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9 Jahren  ago  

Also gibt es eine Grauzone, der Arbeitgeber kann nach eigenem Ermessen entscheiden? Da sollte die Regierung nachbessern.


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9 Jahren  ago  

Rainbow: Versetzen, Entsenden ist arbeitsrechtlich erst einmal die Weisung, dass man das tun muss.


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9 Jahren  ago  

Nach 77 Tagen + X, es wird der Monat aufgefüllt. Ja, die WE zählt man mit.


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pendler111
502 Messages

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9 Jahren  ago  

Kann denn einmal genehmigter Urlaub wieder gestrichen werden? Und haben in Vollzeit Angestellte eher Anrecht auf bestimmte Urlaubstage, zum Beispiel Brückentage?


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Charlesstaby
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9 Jahren  ago  

diese beurteilung hatte ich letztes Jahr von den deutschen Ärzten bekommen der Kontrollarzt war anderer Meinung. Resultat daraus war 2 Monate kein Gehalt bzw Krankengeld und die Kündigung bei meinem damaligen Arbeitgeber so das ich schnellst möglich wieder in Arbeit kommen musste um nicht auf der Strasse zu sitzen


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9 Jahren  ago  

Weasley: Aus steuerlicher Sicht: DA die 90% in L nicht erzielt werden, kann nur noch die Veranlagung als Nicht-Ansässiger geltend gemacht werden, also keine privaten Versicherungen, Zinsen etc. BEi der Kombi Angestellter in dem einen Land und Selbständiger in dem anderen Land geht die Sozialversicherung beim Angestellten vor. Die 25%-Grenze gilt dann gar nicht.


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Rainbow
21 Messages

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9 Jahren  ago  

Falls der Arbeitgeber Interesse hat, den Arbeitnehmer noch nach Schließung zu entsenden, muss das dann bei Kündigung mitgeteilt und schriftlich gemacht werden? Oder kann das sich der Arbeitgeber auch während der Kündigungsfrist noch überlegen und mitteilen?


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9 Jahren  ago  

Nordmarc: Ja genau, darum steht in vielen Verträgen "Helfer". Auch ein Allrounder, also ein Mädchen für alles, kann niemals qualifiziert werden. In Luxemburg kennt man nicht den Beruf des Einzelhandelskaufmannes. Die Mitarbeiter in Supermärkten sind daher meistens nur Ladenhilfen. Und werden es immer bleiben.


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9 Jahren  ago  

Pendler111: Nur mit guten Gründen kann ein einmal erteilter Urlaub gestrichen werden. Der Arbeitnehmer muss beweisen können, dass es Willkür wäre. Auch Teilzeit-AN habe die gleichen Rechte wie Vollzeit-AN. Eine Zuweisung von Brückentagen nur für Vollzeit-AN muss einen guten Grund haben. Der AG hat aber auch Ermessen. Der Gegenbeweis wird dem AN selten gelingen.


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Rainbow
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9 Jahren  ago  

Zu Ihrer Antwort: Nach 77 Tagen + X, es wird der Monat aufgefüllt. Wird das vom Arbeitgeber aufgefüllt oder von der Krankenkasse? Komme ich dann in diesem Monat noch auf mein volles Gehalt oder ist es weniger?