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Diesel wird in Luxemburg teurer
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s4todres
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11 Jahren  ago  

Ich habe für das aktuelle Wintersemester 13/14 Studienbeihilfe in Luxemburg beantragt. Mein Vater jedoch ist mittlerweile wegen "Burnout" krankgeschrieben und sein Arbeitgeber hat ihn entlassen. Aktuell ist er somit ohne Arbeit, jedoch über Luxemburg krankgeschrieben und erhält auch von dort seit 4 Monaten Krankengeld. Da jedoch eine Anforderung um Studienbeihilfe zu bekommen lautet, dass ein Elternteil ununterbrochen mindestens 5 Jahre in Luxemburg beschäftigt sein muss, ist meine Frage, ob mir überhaupt Studienbeihilfe weiterhin zusteht? Er bezahlt auch weiterhin Steuern in Luxemburg, sowie in den Rentenkasse etc.


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Jupp69
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11 Jahren  ago  

... Arbeitgeber hat ihn entlassen Dann ist ja er faktisch Arbeitslos!

Wieso bezahlt er dann auf auf Krankengeld Steuern?

Und wenn er die 5 Jahre nicht voll hat, dann bekommt er die auch nicht mit Krankferiern voll und fakt ist er arbeitslos! ( oder klagt er gegen die Entlassung? Sucht er einen neuen Job)

Soory glaube Bafög wäre besser!


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henkel12
248 Messages

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11 Jahren  ago  

Der Anspruch besteht, so lange der Unterhaltsverpflichtete im luxemburger Sozialsystem ist. Das sieht auch die Neuregelung vor - siehe News. Die CEDIS reagiert jedenfalls nach meiner Erfahrung sehr schnell auf eine Frage - also email schicken ...


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s4todres
61 Messages

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11 Jahren  ago  

Danke für die Antworten!

@Jupp69: Mein Vater war seit 2005 bis zu diesem Zeitpunkt Arbeitnehmer in Luxemburg - sprich mehr als 5 Jahre! Bafög erhalte ich bereits aus Deutschland. Er wurde während seiner Krankenzeit entlassen und die Kündigung ist im Streitverfahren, da sie nicht rechtmäßig ist. Auf seinem Krankengeldbescheid aus Luxemburg sind Zahlungen in die Rentenkasse zu sehen. Desweiteren wurde er zudem vom Amtsarzt in Luxemburg krankgeschrieben, weshalb er das Krankengeld aus Luxemburg beziehen kann. Er muss sich laut Aussagen der zuständigen Behörden erst arbeitslos melden wenn er wieder "gesundgeschrieben" ist.

@henkel12: Danke für die Information! Wenn das mit den 5 Jahren in 7 Jahren geändert werden soll hat sich die Frage an sich erledigt. Jedoch soll es nach dem Bericht erst ab dem WiSe 14/15 in Kraft treten. Ich werde mich einfach mal an CEDIES wenden!

Danke!