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Forum / Allgemeines

Brillenreparatur und Arztbesuch  

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alfred99
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19 Jahren  ago  

Ich hab mal eine Frage, die ich bißher im Forum nich genau geklärt gefunden habe.

Mir ist gestern ein Brillenglas zerbrochen. Nach Anruf bei der deutschen Krankenkasse, sagte man mir, dass es den Reparaturschein, den es früher gab, nicht mehr gibt, und ich wohl oder übel dass Glas selbst bezahlen müsste.

Nun meine Frage, da ich ja auch Sachleistungen in Lux in Anspruch nehmen kann, und das Glas hier bei einem ortsansässigen Optiker reparieren lassen könnte, würde ich dann (zumindest einen Teil) der Kosten von der Caisse de Maladie erstattet bekommen.

Ausserdem stellt sich derzeit für mich noch die Frage, ob man Zeiten, die man während der Arbeitszeit beim Arzt verbringt, nacharbeiten muss, oder ob diese Zeiten (mit Bescheinigung natürlich, dass man beim Arzt war, und die erforderlichen Untersuchungen nicht ausserhalb der Arbeitszeit erledigen kann oder konnte) als "Krank geschrieben" gilt.

Ich wäre hier dankbar für einen Hinweis, ob dies irgentwo auch gesetzlich festgeschrieben ist.

Danke.


Anonymous
Anonyme

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19 Jahren  ago  

Also für Arztbesuch krankgeschrieben werden is wohl nen bisschen kleinlich. Wenn dein Arbeitgeber dir erlaubt während Arbeitsstunden zum arzt zu gehen, solltest du so kulant sein und von dir aus die verlorene Arbeitszeit aufarbeiten...

Find des ebenso lächerlich wenn Leute die im Urlaub krank werden sich im Urlaub krankschreiben lassen, damit die Urlaubstage wieder gutgeschrieben werden...also nee.

Mit deinem Brillenglas denke ich, dass du Pech hast und selber zahlen musst.

Gruss Serge


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dirkangela
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19 Jahren  ago  

Was ist lächerlich, daran, wenn ich statt im Garten zu liegen oder Radtouren zu machen, in meinem Urlaub von Arzt zu arzt renne oder mich im Bett kurieren muß?!?!


Anonymous
Anonyme

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19 Jahren  ago  

Sorry ist wohl meine luxische Mentalität.

Gruss Serge


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Ross
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19 Jahren  ago  

Ich glaube, dass eine Krankschreibung unbedingt das Erlöschen des 'Urlaubs' mit sich bringt. Explizit sollen Urlaubstage Erholung sein ( ich denke, dies ist sogar gesetzlich festgeschrieben). Krankheitstage dienen nicht zur allgemeinen Erholung. Ich würde allerdings nur bei ernsten Erkrankungen diese Möglichkeit in Betracht ziehen ( wegen meiner deitschen Mentalität)


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alfred99
42 Messages

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19 Jahren  ago  

Vielleicht habe ich mich etwas unklar ausgedrückt.

Ich wollte wissen, wenn ich zb. zu einer Blutuntersuchung morgens nüchtern hin muss, und deswegen später zur Arbeit komme, oder weil ich zb. abends zum Zahnarzt(wegen dessen Öffnungszeiten) eine halbe stunde früher gehen muss, diese "Fehlzeiten" nacharbeiten MUSS (rein arbeitsrechtlich gesehen), oder ob die Bescheinigung des Arztes, dass ich in der Praxis zur Behandlung war, diese Fehlzeiten ausgleicht (zb. auf dem Stundenkonto)


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dirkangela
954 Messages

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19 Jahren  ago  

Arbeitsrechtlich kann ich dir leider nix sagen, unser Kollektivvertrag erlaubt für Blutspenden und Arztbesuche max. 2 Stunden pro Monat, max 4 mal pro. Jahr.


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Rom1
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19 Jahren  ago  

???????????????? wie bitte?


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Rom1
78 Messages

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19 Jahren  ago  

ist meines erachtens arbeitsrechtich nicht festgelegt, hängt eben vom AG ab.

betr: gebrochenen Brillengläser , ist mir vor einem Monat auch passiert,keine Rückerstattung über die Krankenkasse da neue Brille erst seit 8 Monaten; bei Gläser mit einem Wert von 600 Euro mache ich jetzt eine Versicherung.


Anonymous
Anonyme

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19 Jahren  ago  

Lieber Serge, über deinen ersten Punkt kann man ja noch diskutieren, aber darüber, dass du es kleinlich findest, dass Leute sich krank schreiben lassen, wenn sie im Urlaub krank werden, kann ich echt nur den Kopf schütteln. Der Urlaub ist zum erholen da, um Sachen zu machen, zu denen man sonst nicht kommt. Wenn ich aber von 25 Urlaubstagen im Jahr 10 mit Fieber im Bett verbringe, dann sehe ich es echt nicht ein, warum ich die meinem Arbeitgeber schenken soll. Denn am Ende hat er dann noch Glück gehabt, dass ich im Urlaub krank geworden bin? Werd du mal im Urlaub richtig krank, dann verstehst du schon, was ich meine.