Ich hab mal eine Frage, die ich bißher im Forum nich genau geklärt gefunden habe.
Mir ist gestern ein Brillenglas zerbrochen. Nach Anruf bei der deutschen Krankenkasse, sagte man mir, dass es den Reparaturschein, den es früher gab, nicht mehr gibt, und ich wohl oder übel dass Glas selbst bezahlen müsste.
Nun meine Frage, da ich ja auch Sachleistungen in Lux in Anspruch nehmen kann, und das Glas hier bei einem ortsansässigen Optiker reparieren lassen könnte, würde ich dann (zumindest einen Teil) der Kosten von der Caisse de Maladie erstattet bekommen.
Ausserdem stellt sich derzeit für mich noch die Frage, ob man Zeiten, die man während der Arbeitszeit beim Arzt verbringt, nacharbeiten muss, oder ob diese Zeiten (mit Bescheinigung natürlich, dass man beim Arzt war, und die erforderlichen Untersuchungen nicht ausserhalb der Arbeitszeit erledigen kann oder konnte) als "Krank geschrieben" gilt.
Ich wäre hier dankbar für einen Hinweis, ob dies irgentwo auch gesetzlich festgeschrieben ist.
Danke.