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Forum / Allgemeines

Braucht man eine "grenznahe" Adresse?  

Anonymous
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21 Jahren  ago  

Hilfe! in den letzten Monaten hatte ich nur Probleme damit, daß mein Arbeitgeber mich mit einer "grenznahen" Adresse in Luxembourg bei der Sozialversicherung angemeldet hat, obwohl mein eigentlicher Wohnsitz bei meienr Familie in Hessen ist. Probleme gab es mit der Steuerklasse, Krankenkasse und Kindergeld. Jetzt bin ich als Vorauskommando in unserer zukünftigen Wohnung eingezogen - die Familie zieht erst im August um. Mein Arbeitgeber besteht jetzt darauf, daß ich meine "grenznahe"Adresse ändern soll. Folge wäre: Steuerklasse 1, keine Krankenversicherung für meine Familie, Einstellung der Kindergeldzahlung! Gibt es eine Luxembourger Vorschrift, daß man eine "grenznahe" Adresse braucht, um als Grenzgänger in Luxembourg zu arbeiten? Die EU sagt hier ja was anderes. Danke für eure Hilfe?


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Meffo
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21 Jahren  ago  

Blühender Unsinn, so kommt mir das vor! Seit wann können Staat oder Arbeitgeber den Wohnsitz vorschreiben?! Es ist mir zwar nicht ganz klar geworden, wo der "zukünftige Wohnsitz" sein soll. Aber es hat den Anschein, als dass ein Arbeitgeber hier auf Kosten des Arbeitnehmers und in flagranter Missachtung zwingender gesetzlicher Vorschriften ein Famiienhaupt zum Single degradieren möchte! Am besten schnellsten Kontakt aufnehmen zu www.itm.lu!


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21 Jahren  ago  

Vielen Dank Meffo! Das hilft mir sehr weiter. Zur Ergänzung: Der zukünftige Wohnort ist Konz.


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Hamisso
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21 Jahren  ago  

Hallo limbo, auch ich verstehe nicht ganz, wie so etwas überhaupt laufen kann. Ein Arbeitgeber kann doch bei der Anmeldung zu Sozialversicherung und beim Finanzamt nichts anderes diesen Behörden weitergeben als diejenigen Daten zum Haushalt des Arbeitnehmers, die dieser ihm selbst zur Verfügung stellt bzw. bescheingt hat. Schließlich muss etwa die Haushaltsbescheinigung oder zur Zusammensetzung des Haushalts der Arbeitnehmer selbst ausfüllen. Der Arbeitnehmer selbst ist verpflichtet, jede Änderung in dieser Hinscht beim Steuerbüro (zwecks Änderung der Lohnsteuerkarte) und/oder bei der Sozialversicherung zu melden. Demnach ist mir unverständlich, wie man hier groß "tricksen" will oder überhaupt kann?!


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21 Jahren  ago  

Hallo Hamisso, da war ja mein Problem: die von mir vorgelegte Haushaltsbescheinigung stammte aus Hessen (da ist meine Familie - und ich jedes Wochenende!), die für die Gehaltsabrechnung zuständige Stelle gab aber die Adresse der von mir übergangsweise angemieteten Ferienwohnung im Kreis Trier an die lux. Behörden weiter. Die Folgen habe ich oben beschrieben. Bis ich diese Verwirrung geklärt hatte vergingen Wochen! Und jetzt verlangt die selbe Stelle, daß das gleiche Spiel von vorne losgeht. Aber mit den hier erhaltenen Informationen hoffe ich, daß ich gegen dieses Ansinnen erfolgreich vorgehen kann! Danke!