Hallo. Mein Freund und ich haben uns ein Haus in Deutschland zusammen gekauft, ich hätte ein paar Fragen, denn wir wissen nicht so genau wie das alles funktioniert.. Wir wohnen jetzt noch in Luxembourg, kann man der erste Wohnsitz in Deutschland machen und der zweite Wohnsitz in Luxembourg lassen, rentiert sich das? Oder ist es besser in Luxembourg angemeldet zu bleiben und in Deutschland die Aufenthaltsgenehmigung anzufragen ( das hatte ich mal irgentwo gelesen ). Oder ist es besser in Luxembourg die Adresse zulassen und trotzdem im Haus zu wohnen aber ohne angemeldet zu sein? Wie geht das mit den Steuern, weil wir beide arbeiten in Luxembourg? Wenn wir in L und D angemeldet sind? Wenn wir nur in L angemeldet sind und in D die Aufenthaltsgenehmung haben? Ich bedanke mich schon im voraus auf Eure Antworten 🙂
"zweiten Wohnsitz in Luxembourg lassen" -> gibt es in Luxemburg nicht. Musst euch also komplett in D anmelden. Solange das Gehalt zu 100% in L verdient wird , ändert sich nix. Steuererklärung wie gehabt in L machen. In D müsst ihr nur Grundsteuern, Müllabfuhr, Gemeindetaxen usw bezahlen.
Hallo, hab im Moment wenig Zeit und werde heute Abend noch einmal schreiben.
Voläufig das hier. Bloss nichts überstürzen. Solange ihr nicht in D. wohnt braucht ihr euch nicht dort anzumelden. Das mit der Aufenthaltsgenehmigung gibt es seit 2005 nicht mehr. Es gibt aber andere wichtige Sachen auf die man achten muss, da sie später kaum noch rückgängig zu machen sind.
Also wie gesagt, kommt heut Abend.
Bis dann.
Etwas verspätet, aber nun doch Zeit gekriegt, sorry. Also, wie gesagt Aufenthaltsgenehmigung ist für Europäer nicht mehr. Allerdings laut Meldegesetz muss man sich innerhalb von zwei Wochen am neuen Wohnsitz anmelden? Ich kenne Leute die seit Jahren hier wohnen ohne gemeldet zu sein. Sie haben ihren Wohnsitz in Lux. könnte aber mal ein Problem werden, Ordnungswidrigkeit. Bei den Steuern ändert sich nichts, sie bleiben wie gehabt in Lux. Das selbe gilt für die Kranken und Pflegekasse. Man kann sich hier in D. anmelden mit Nebenwohnsitz und den Lux. Hauptwohnsitz beibehalten. Einzigster "Nachteil" dabei ist, dass man hier in D. nicht Krankenversichert ist. Höchstens für einen Einzelfal, wie z.B. über die carte Europeenne d'assurance maladie, "Rückseite der CNS carte. Ausserdem könnten die Fahrzeuge in Lux; gemeldet bleiben. Bei einer Abmeldung in Lux. wird man sofort als "non résident" eingestuft und behandelt. Man ist in seiner Heimat also ein gewöhnlicher Ausländer, bekommt keine carte d'indentité mehr, nur noch Pass. Die Fahrzeuge müssen dann auch hier in D. zugelassen werden. Von der CNS bekommt man dann ein Formular "S1" mit dem man sich bei einer gesetzlichen Krankenkasse kostenlos melden kann, die dann als Korrespondenzkrankenkasse fungiert. D.h. ihr könnt euch in beiden Ländern behandeln lassen, wobei die in D. in Anspruch genommenen Leistungen "Rechnungen" auch dort einzureichen sind, die dann nach deutschen Vorgaben abgerechnet werden. Die CNS erstattet dann der deutschen Kasse die entsprechenden Kosten. Meiner Ansicht nach bringt es eher Nachteile hier in D. den Hautwohnsitz zu haben, aber jeder muss das für sich selbst entscheiden. Gaaanz wichtig noch: Wenn ihr euch in Lux. abgemeldet habt und irgendwann mal Arbeitslos werdet habt ihr keine Anrechte mehr in Lux. auf Arbeitslosengeld. Das heisst dann hier Harz 4 und du bist sofort finanziell erledigt. So ich denke, das war mal das wesentlichste. Liebe Grüsse. René. 😉
HOPPSY: Weisst du zufällig auch wo man diese carte d'indentité beantragen kann?
momentan noch nirgends, geht ja frühestens erst ab Juli 2014. Vielleicht mal beim Innenministerium anfragen. Die CA ist ja 10 Jahre gültig, direkter Handlungsbedarf besteht wohl nur bei den Wenigsten.
Kleine Korrektur zum Beitrag von Hoppsy: Es stimmt NICHT, dass jemand, der in D wohnt (und in Lux. arbeitet) und arbeitslos wird, direkt in Harz 4 fällt! Der Unterschied ist eben der, dass man Arbeitslosengeld nach den dt. Regeln und der dt. Berechnung bekommt. Dieses liegt um einiges niedriger als in Lux., ganz klar. Jedoch ist es eben Arbeitslosengeld, d.h. eine Versicherungsleistung und keine Sozialleistung, wie dies bei Harz 4 der Fall ist. Auf diese Sozialleistung wäre man erst dann angewiesen, wenn das Arbeitslosengeld ausgelaufen ist und man keine Arbeit gefunden hat. Obwohl man als eh. Grenzgänger wie ein dt. Arbeitsloser angesehen wird, kann man auch bestimmte Leistungen der ADEM in Anspruch nehmen. Was dies im Einzelnen ist, müsste man sich dann informieren.