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Forum / Allgemeines

Bitte um Infos  

Anonymous
Anonyme

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14 Jahren  ago  

Hallo zusammen, hier einige Fragen: - als Luxemburger der nächstes jahr in Rente geht, möchte ich zu meiner Freundin (ebenfalls Luxemburgerin) nach Deutschland ziehen. Zahle ich in Lux oder De Steuern (Privatindustrie)? - wird das eheähnliche "Paxen" in DE anerkannt, wenn wir uns in Lux schon gepaxt haben? - wer hat Erfahrungen zwecks Beratung beim Trierer oder evt luxemburger Finanzamt? - welche Krankenkasse ist dann für mich zuständig? DE oder Lux? -vielen herzlichen Dank für Eure Antworten Jiipii


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coco71
59 Messages

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14 Jahren  ago  

- deine Lux Rente wird dir Brutto nach DE ueberwiesen , du must dann in DE versteuern - Lux Pax denke Ich nicht dass das in DE anerkannt wird da das Pax aus Lux zwischen M+W in DE nicht geht - Bei meinem Fall hatte Ich gefragt ob man die Lux KK beibehalten kann da wurde mir gesagt JA

Alles beruht auf Informationen ueber Telefon , fuer die Spezifischen Fragen die du hast denke Ich ist es besser du schreibst die verschiedenen Aemter an damit du was schriftliches hast fuer deine Zukunftsplanung....


Profilbild von member_10_year
Jumbo
SLS | D | 693 Messages

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14 Jahren  ago  

@ coco71 und mowolter Er muss in Lux versteuern, da er in D keine Einnahmen (untestelle ich mal) hat. Obwohl D normalerweise das Besteuerungsrecht hätte.

Krankenversichert wird er sein in Lux. ( siehe deine Info coco71) denn wer sollte in D und von was??? die dt. Krankenkassenbeiträge zahlen???

Soweit mal meine Infos. Lerne aber gerne dazu. (zwinker)


Anonymous
Anonyme

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14 Jahren  ago  

Die Kasse wird dir ein S1 ausstellen, früher (E121). Mit diesem Formular meldest du dich bei einer deutschen Krankenkasse an. Alle ärztlichen Kosten von Deutschland werden über diese Kasse abgerechnet, für alles andere ist Luxemburg zuständig. Näher Infos bei der CNS oder unter http://www.sante.public.lu/fr/actualites/2010/07/coordination-securite-sociale/index.html


Anonymous
Anonyme

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14 Jahren  ago  

hallo zusammen, vorab schon mal an ganz dickes Danke Schön , wir bleiben weiterhin am Ball und befragen die Ämter und geben unsere Erfahrungen dann weiter an Euch:bigsmile::shocked::bigsmile:


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pendler111
502 Messages

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14 Jahren  ago  

Moment mal.. seid Ihr sicher, dass die Rente in Lux zu versteuern ist, nur, weil aus D keine Einnahmen kommen? Ich dachte, für die Versteuerung der Rente ist grundsätzlich das Wohnland zuständig?

@mowoiter: poste bitte unbedingt, wenn sich was ergeben hat... :thumbup:


Profilbild von member_10_year
Jumbo
SLS | D | 693 Messages

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14 Jahren  ago  

@pendler111

Normalerweise hat bei Wohnsitz in D auch D das Besteuerungsrecht. Aber wie gesagt wenn keine Rente aus D oder auch sonstige Einnahmen...sonder n u r Rente aus Lux. dann muss die Rente in Lux versteuert oder auch Steuererklärung dort gemacht werden.

PS: Das wissen auch nicht mal alle Finanzbeamte....so mein Steuerberater


Anonymous
Anonyme

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14 Jahren  ago  

hallo nochmal an alle: Hier die Info meines zuständigen Steuerbearbeiters in Luxemburg: luxemburger werden in D besteuert,wenns sie dort wohnen, ausser wenn sie Beamte (beim Staat) , parastaatliche Angestelle oder CFL Angestellte sind. Egal ob noch im Arbeitsverhältnis oder in Rente. Steuererklärung wird erstmalig Anfang des nächsten Jahres gemacht ( bei Rente) und die Steuer ist ab dann vierteljährig zu zahlen. liebe Gruß an alle


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coco71
59 Messages

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14 Jahren  ago  

@ mowolter Egal ob noch im Arbeitsverhältnis oder in Rente.

im Arbeitsverhaeltnis in Luxemburg in der Rente in Deutschland


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ElCaballero
114 Messages

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14 Jahren  ago  

@ Jumbo;

Hast du irgendwelchen Link zur Gesätztext, Broschure, etc. für : "wenn keine Rente aus D oder auch sonstige Einnahmen...sonder nur Rente aus Lux, dann Rente in Lux versteuert "

Denn wenn dein Steuerberater es weiss, aber viele Finanzbeamte nicht........dein Steuerberater muss sich doch auf irgendwas basieren dies zu behaupten.


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chicka
497 Messages

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14 Jahren  ago  

Finanzamt:

Renten sind nach dem Doppelbesteuerungsabkommen mit Luxemburg im Wohnsitzstaat steuerpflichtig. Bezieht jemand eine Rente aus Luxemburg, so wird diese in Deutschland versteuert.

Werkspensionen aus einem früheren Arbeitsverhältnis in Luxemburg werden in Luxemburg versteuert. Treten neben die Werkspension aus Luxemburg aber noch andere Einkünfte, die in Deutschland steuerpflichtig sind – zum Beispiel weitere Renten aus Deutschland oder Luxemburg – sind Werkspensionen in der deutschen Steuererklärung als Progressionseinkünfte zu erklären. Dies gilt auch für Pensionen, die von einer öffentlichen Kasse in Luxemburg ausgezahlt werden.

Für Kapitaleinkünfte, Veräußerungsgewinne aus Beteiligungen an Kapitalgesellschaften, Spekulationsgewinne aus Kapitalanlagen und Renteneinkünfte §§ 17, 20, 22, 23 EStG gilt ebenfalls das Wohnsitzstaatsprinzip, unabhängig davon, ob die Quelle3, von der die Zahlung stammt, im Inland oder in Luxemburg belegen ist.


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ElCaballero
114 Messages

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14 Jahren  ago  

So dachte ich es auch, gerade weil Beamtenpensionen / Werkspensionen schon sofort an der Quelle (also in Lux) besteuert werden. Daher nur, eventuel (wenn's noch andere einkünfte gibt), als Progressionseinkünft in D zu erklären.

Aber eine "normale" Rente ist, laut meine Info, IMMER im Wohnland steuerpflichtig.

Also zurück zu Jumbo : Worauf basiert sich dein Steuerberatert das zu behaupten ?????


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Brummbaer
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14 Jahren  ago  

Hallo Leute,Renten sind nach dem Doppelbesteuerungsabkommen mit Luxembourg im WOHNSITZ steuerpflichtig.Bezieht jemand eine Rente aus Lux,so wird diese in dem Land versteuert,in dem er wohnt.Dasselbe passiert auch,wenn die Rente ausschlieslich aus Lux bezogen wird.Ausnahmen sind Beamte,deren Rente wird in Lux versteuert,weil sie die lux Staatsangehörigkeit haben.

vlG Raimund