logo site
icon recherche
INFO FLASH
SP95 fällt in Luxemburg wieder unter 1,45 €/l
Forum / Allgemeines

Bezahlte Freistellung bei Erkrankung eines Kindes  

Profilbild von
consi
41 Messages

Offline

18 Jahren  ago  

Hallo, wer weiß wie das hier in Luxembourg geregelt ist. Wenn das Kind krank zu Hause ist und eine Betreuung notwendig ist. Wie lange darf die Mutter/Vater zu Hause bleiben bzw. gibt es eine Altersgrenze des Kindes. Danke im Voraus.


Profilbild von
Sandy
948 Messages

Offline

18 Jahren  ago  

soweit ich weiss, hat man für Krankheitsfälle des Kindes in Luxembourg nur 2 Tage im Jahr Anspruch auf "Sonderurlaub"....:-(

Ich weiss allerdings nicht, ob es nicht möglich sein sollte, dass der Kinderarzt ein Elternteil sozusagen krank schreibt....in Deutschland ist glaube ich möglich. Da zahlt dann die Krankenkasse ersatzweise das Gehalt zurück an den Arbeitgeber.


Profilbild von
consi
41 Messages

Offline

18 Jahren  ago  

Mein Kind (14 Jahre) hatte einen Unfall. Der Arzt hat mich 4 Tage krankgeschrieben, da eine Betreuung notwendig wäre.


Profilbild von
Soleil
505 Messages

Offline

18 Jahren  ago  

wohnt ihr in deutschland? hier in .lu kann man auch hëllef doheem anrufen wegen der betreuung, falls man selbst nicht mehr freigestellt wird.

aber ein verständnisvoller arbeitgeber kann ja dann auch urlaub geben, wenn nötig... oder?


Profilbild von
Meffo
7079 Messages

Offline

18 Jahren  ago  

beträgt tatsächlich im Jahreszeitraum nur 2 Tage,

http://www.diegrenzgaenger.lu/edito.php?edito_id=151

Wenn die Betreuung durch ein Elternteil medizinisch geboten ist (ärztl. Attest), kann die Krankenkasse ggf. Kosten übernehmn.


Profilbild von
Soleil
505 Messages

Offline

18 Jahren  ago  

gute besserung für dein kind - hoffe, es war nicht allzu schlimm.


Profilbild von
Kienzl
110 Messages

Offline

18 Jahren  ago  

Hallo,

wie funktionieren in diesem Falle die Formalitäten? Muss man das Kind vom Arzt krank schreiben lassen und dies dann dem AG vorlegen? Oder muss der Arzt einem selbst eine "Betreuungsnotwendigkeit" attestieren?


Anonymous
Anonyme

Offline

18 Jahren  ago  

meine Erfahrung in diesem Jahr war: die Luxemburger Krankenkasse genehmigt maximal 2 Tage. Höchstalter des Kindes 14 Jahre. Für meine Tochter (15) musste ich Urlaub nehmen.