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SP95 fällt in Luxemburg wieder unter 1,45 €/l
Forum / Allgemeines

Bewerbungsgespräch und Gehaltsabrechnung  

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stegra
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17 Jahren  ago  

Ist ein Bewerber verpflichtet auf Auforderung einem potenziellen neuen Arbeitgeber seine letzte Gehaltsabrechnung vorzulegen?


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Meffo
7079 Messages

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17 Jahren  ago  

Natürlich nicht. Vielleicht legt Dir Dein Arbeitgeber seine letzte Bilanz oder seinen Steuerbescheid vor.


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stegra
15 Messages

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17 Jahren  ago  

wie windet man sich geschickt da raus? Zumal das Netto nicht mit dem im Gespräch angebenen übereinstimmt, aber wer ist schon ehrlich in einem Vorstellungsgespräch (und will das gleiche verdienen wie nun?)? Es kam ganz dreist die Anfrage per mail nach einer Kopie der letzten Gehaltsabrechnung! Gibt es eine arbeitsrechlichen Schutz? Es betrifft eine Stelle in Luxembourg.


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Sandy
948 Messages

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17 Jahren  ago  

Frag doch zurück, was sie mit der Kopie wollen. Dein Gehalt hätteste schließlich schon im Gespräch genannt.


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Meffo
7079 Messages

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17 Jahren  ago  

Da Du Deine Unterlagen ja Deinem Steuerberater gegeben hast, kann der Dir ja eine entsprechende schriftliche Auskunft ausstellen.


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Sofia
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17 Jahren  ago  

solltest Du unterjährig wechseln, dann sieht m.W. Dein neuer Arbeitgeber auf Deiner Lohnsteuerkarte, dass Du gelogen hast...


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SamHawkins
124 Messages

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17 Jahren  ago  

Hoffentlich war das nicht bei der Deutschen Bank, bekanntlich wirbt die ja mit dem Slogan "Vertrauen ist der Anfang von allem".

Ich weiß schon, wer den Schaden hat, der braucht für den Spott nicht zu sorgen ...

Im Ernst, Deinem Arbeitgeber die Abrechnung zu verweigern, wäre zwar Dein gutes Recht, ist aber aus dem von Sofia genannten Grund nicht so richtig empfehlenswert.

Wenn Dein neuer Chef

1) die Abweichung überhaupt feststellt und 2) Dich auch noch darauf anspricht,

kannst Du ihm bestimmt irgendwelche nicht-monetären Vergünstigungen nennen, Die Du in Deinem alten Job hattest. Die hast Du halt aufs Gehalt draufgeschlagen. Und schließlich braucht man auch kein schlechtes Gewissen zu haben, wenn man bei einem Wechsel - sonst vergleichbare Bedingungen unterstellt - etwas mehr verlangt.

good luck Sam


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carenka
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17 Jahren  ago  

Hallo,

wahrscheinlich hast Du so wie ich eine Klausel in Deinem alten Arbeitsvertrag unterschrieben, in der Du Dich verpflichtest Stillschweigen über Gehalt und Boni einzuhalten 😉


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stegra
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17 Jahren  ago  

selbstverständlich gibt es da die Klausel ****--)))

und ganz ehrlich, ich sperre mich dagegen es zu tun, denn ich weiß nicht einmal, ob ich da zu einem Zweitgespräch geladen werde. Wenn es zu einem Wechsel kommen sollte und die sehen auf der Steuerarte, dass die Gesamtsumme nicht mit dem übereinstimmt, Pech. Hat denn niemand eine Idee von Luxemburger Arbeitsrecht? In Deutschland ist das eine unzulässige Frage, auf die man mit einer Lüge antworten darf.