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Forum / Allgemeines

Bevorstehende Kündigung nach 52 Wochen Krankheit  

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Sunny3
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18 Jahren  ago  

Wer kann mir weiterhelfen? Bin zur Zeit noch Krankgeschrieben bis nächste Woche Donnerstag. Dann war ich 52 Wochen zusammenhängend krankgeschrieben. Die Krankenkasse hat die comission mixte mit meiner Akte befasst über eine berufliche Wiedereingliederung. Der Arbeigeber war auch damit einverstanden. Leider zieht sich das ganze bereits seid 2Monaten hin. Man hat mir beim Arbeitgeber und dem medizinschen Dienst gesagt, da ich ja momentan noch nicht wieder 40h arbeiten kann muss ich mich solange die Kommission noch keine Entscheidung getroffen hat weiterhin krankmelden. Der Arbeitsmediziner hat mir auch schriftlich mitgeteilt, das ich meine alte Arbeit nicht wieder ausüben kann. Der Invaliditätsantrag den ich bereits im Mai beantragt habe ist abgewiesen worden, da ja der gemischte Ausschuss mit meiner Akte beschäftigt ist. Leider wird sich die Entscheidung noch bis über die 52 Wochen Krankheit hinauszögern. Ich habe mir bereits die Finger wundtelefoniert bei der Gewerkschaft in Luxemburg beim Arbeitsamt und bei der Kommission und beim Arbeitgeber um an Infos heranzukommen wie ich jetzt weiter vorgehen kann. Da scheinen ja wirklich gegenteilige Meinungen über die Vorgehensweise zu existieren. Ich bin auf jeden Fall jetzt total durcheinander. Einmal sagt man mir ich muss mich zunächst arbeitslos in Deutschland melden, bis die Entscheidung des gemischten Ausschusses getroffen ist und dann falle ich wieder in das Gesetz nach LU zurück, da ich ja dort die berufliche Wiedereingliederung bei meinem alten Arbeitgeber machen soll. Der Arbeitgeber wiederum will mir mit Ablauf des Arbeitvertrages durch die 52Wochen-Regelung eine neue Stelle anbieten. Da ich aber meine alte Arbeit laut Arbeitsmediziner nicht mehr machen darf will er mir eine andere Beschäftigung zuweisen. Aber ohne die Entscheidung der Komission ist dies auch nicht möglich. Ich hänge also momentan in der Luft, denn warscheinlich bin ja auch nicht mehr krankenversichert. wenn ich mich nicht irgendwie arbeitlos melde. Man hat mir auch den Vorschlag gemacht vor Ablauf der Krankmeldung arbeiten zu gehen um der Kündigung nach den 52 Wochen aus dem Weg zu gehen. Wer kann mir da weiterhelfen wie ich da am besten vorgehen kann!?? Gibt es vielleicht eine Art Rechtsberatung in Luxemburg die sich damit auskennt ?

Danke Liebe Grüsse Sunny

Ich war bereits auch beim zuständigen Arbeit


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toka
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18 Jahren  ago  

Hallo Sunny versuche aufjeden fall arbeiten zugehen bevor die 52 wochen rum sind.Denn wenn die vorbei sind ,bist du arbeitslos in DE und von LU kommt nix mehr! Ich bin in der selben Situation und gehe nur mit Schmerzmittel arbeiten,bis die Wiedereingliederung durch ist. Ich wünche dir viel Glück 🙂 .


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Meffo
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18 Jahren  ago  

Fakt ist wohl, dass nicht nur Du, sondern etliche andere Stellen in Luxmeburg ziemlich konfus in dieser unüberschaubaren Situation sind. Das ist teilweise verfahrensbedingt, weil eben alles und alle möglichst berücksichtigt werden sollen. Ich würde grundsätzlich empfehlen, zu Deiner Gewerkschaft in die entsprechende Sprechstunde zu gehen und Dich persönlich beraten zu lassen.

Indes hier zumindest ein paar rechtliche Grundsätze, die hier wohl feststehen dürften: 1. Nach 52 Wochen in der Refernzzeit wird Dir nicht gekündigt; sondern: Da Dein Anspruch auf Krankengeld erlischt, erlischt damit auch automatisch Dein Arbeitsvertrag (ohne formelle Kündigung durch den AG!). 2. Wenn Du in D wohnst und von Arbeitslosigkeit bedroht bist (egal wo), musst Du Dich bei der Agentur für Arbeit melden. Da ist deine Pflicht, damit Du ggf. keine Ansprüche verlierst. Das bedeutet jedoch keinesfalls, dass Du Deine Ansprüche in Luxemburg aufgibst (oder automatisch in D irgendeine Leistung schon bekommst!).

Das ist wohl grundsätzlich in dieser Situation so, dass Du auf meherern Hochzeiten gleichzeitig tanzen musst...

Du musst dann nur darauf achten, was von den verschiedenen Wegen inkompatibel ist, bzw. wo Du Dich tatsächlich definitiv entscheiden musst!


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Hamisso
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18 Jahren  ago  

Es gibt eine CEPL-Broschüre "L'Assurance Maladie" mit den neuen gesetzlichen Regelungen zur Arbeitsunfähigkeit, 4€.

In deutscher Sprache eine Übersicht auf www.gesund.lu, "5. Krankenkasse und Sozialversicherung in Luxemburg",

# Wenn Sie nicht als Invalide anerkannt werden, aber den Anforderungen Ihres jetzigen Arbeitsplatzes nicht mehr genügen können

Nach diesem Text kommt es darauf an, dass das Beschäftigungsverhältnis noch besteht zum Zeitpunkt, wenn der Gemischte Ausschuss (Comité mixte) eingeschaltet worden ist.

Das scheint ja im vorliegenden Fall gegeben zu sein. So wie die Situation dargestellt wurde, kann die interne Reklassierung ja nur noch eine Frage der Zeit (bzw. des bürokratischen Ablaufs) zu sein.


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Sunny3
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18 Jahren  ago  

Hallo! Erst mal vielen Dank für die Infos! Das ging ja echt schnell.

Leider bin kein Mitglied in einer der Luxemburger Gewerkschaften und die Infos über die Kündigung nach 52-Wochen hatte ich von den Euros-Beratern aus beiden Ländern. Kann ich mich trotzdem beraten lassen?In Deutschland ist dies ohne Mitgliedschaft ja nicht möglich. Ich versuch es trotzdem mal. Kann ich mich auch schon mal vorab in D beim Arbeitsamt melden und denen die Situation schildern bevor es zur Kündigung kommt oder muss ich dann auch warten? Was kann passieren wenn ich mich jetzt trotz Krankschreibung dazu entschliesse vor Ablauf des Vertrages bzw. der 52 Wochen arbeiten zu gehen um der automatischen Kündigung zu entgehen. Wie schon gesagt der Arbeitsmediziner hat mir und der Firma schriftlich mitgeteilt das ich momentan meine Arbeit nicht weiter machen darf! Stelle ich mir damit nicht selbst ein Bein wegen der Wiedereingliederung! Denn 40 Stunden arbeiten geht noch nicht. Normalerweise steht mir doch dann auch noch der Resturlaub aus 2005 bzw der neue Urlaub aus 2006.Oder stimmt das nicht? Dann könnte ich die Zeit bis zur Entscheidung der Kommission überbrücken. Liebe Grüsse Sunny


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Hamisso
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18 Jahren  ago  

Ich meine, wenn der Bescheid des Arbeitsmedeiziners schon vorliegt von wegen interner Reklassierung, dann kann insofern das Beschäftigungsverhältnis nicht automatisch mit den 52 Wochen zu Ende gehen. Man kann Dich ja nicht verantwortlich machen dafür, dass das Verfahren sich so lange hinzieht. Und zum Zeitpunkt, als der Gemischte Ausschuss eingeschaltet wurde, warst Du ja noch beschäftigt. Ich würde als Nächstliegendes empfehlen, bei Deiner Kasse abzuklären, dass Du noch weiter krankenversichert bleibst (nicht dass Du nach Schema F herausfliegst). Und dann bei der Agentur für Arbeit am Wohnort Dich bedingt (eingeschränkt arbeitsfähig, bei hängendem Verfahren in L) Arbeit suchend melden. So können diese später nicht behaupten, sie hätten nichts rechtzeitig erfahren.

Wegen Urlaub kann man ja ebenfalls mit dem AG abklären.


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toka
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18 Jahren  ago  

Danke für den super Link,Danke 😉


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Sunny3
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18 Jahren  ago  

Hallo ! Habe mir auch einiges an Infos aus dem Link runtergeladen. Jetzt habe ich auf jeden Fall mal einige Sachen schwarz auf weiss und kann dann mal weiter sehen.

Danke nochmals 🙂 Sunny


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Sunny3
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18 Jahren  ago  

Leider habe ich nichts über die Rechtslage eines ruhenden Vertrag während des eines schwebenden Verfahrens gefunden. Werde versuchen so schnell wie möglich alles zu klären. Melde mich dann nochmal wenn ich was Neues weiss.

Gruss Sunny


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Sunny3
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18 Jahren  ago  

Hallo ! Bin froh einen Leidensgenossen gefunden zu haben.;-)) Wie lange dauert es denn noch bis Du Bescheid bekommst. Habe auch jetzt erst in dem Link über die Reklassierung gelesen dass man nach 6 Wochen ein Formular R4 von der Krankenkasse bekommen sollte für einen ärtzlichen Kontrollbericht. Dieses Formular ist aber nie bei mir angekommen. Hätte ich dieses bei der Krankenkasse beantragen müssen?

Sunny