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Forum / Allgemeines

Betrifft verspätete Ummeldung  

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Emiliane
10 Messages

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10 Jahren  ago  

Hallo,

Ich habe mir durch ein Gespräch von Kollegen was ich so mitbekommen habe so meine Gedanken gemacht. Es geht darum dass wohl jemand von Luxemburg nach Deutschland gezogen ist, sich aber nie ganz abgemeldet hat, wieso auch immer, keine Ahnung. Nun stellt sich die Frage was für Konsequenzen das haben wird wenn sich nach Jahren jemand dazu entscheidet sich komplett abzumelden und dann ganz offiziell in D. zu leben. Oder was muss beachtet wErden was die Ämter betrifft ( CNS, Kindergeldkasse, Steueramt etcpp)

Diese Person wusste auch nicht an wen man sich wenden kann um dazu genauere Infos zu erhalten. Im Internet ist über so eine Situation auch nichts zu finden.

Wer weiss etwas dazu?

Mfg


Anonymous
Anonyme

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10 Jahren  ago  

Ohne zu wissen, welche Konsequenzen diese Person zu befürchten hätte, wäre mein Vorschlag, die Füße schön still zu halten. Und wenn schon die Notwendigkeit zur Ummeldung bei dieser Person jetzt aus welchen Gründen auch immer durchgedrungen ist, dann würde ich das Meldedatum keinesfalls zurückdatieren, sondern mir ein halbwegs aktuelles Datum aus den Fingern saugen.

Ich denke, auf "legalen" Seiten wird man im Internet dazu auch nichts finden, da das Meldegesetz in Deutschland relativ eindeutig ist (kann man sich auf den Internetseiten der Einwohnermeldeämter ansehen). Ich könnte mir aber vorstellen, dass dann der Steuerfahnder zweimal klingelt: erst kommt der vom deutschen Finanzamt, und wenn der weg ist, dann kommt der luxemburger Kollege. Das wäre zumindest meine Vermutung. Die einzigen, die das nicht interessieren wird, das wird vermutlich die CNS sein, da die Erstattungen, die man von dort bekommt, überall gleich sind, egal bei welchem Arzt man in Behandlung war. Dass die Behandlungskosten variieren, sollte die CNS dabei nicht interessieren, da man freie Arztwahl hat.


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henkel12
248 Messages

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10 Jahren  ago  

Eine Anmeldung in Deutschland ist jederzeit möglich. Da fragt auch niemand, warum man sich genau zu diesem Zeitpunkt anmeldet. Und ab der Anmeldung hat natürlich auch das deutsche Finanzamt Interesse an dem Neubürger. Auch für die Abmeldung in Luxemburg ist keine Begründung erforderlich. Im Zweifel kann man den luxemburgischen Behörden eine Kopie der Anmeldebestätigung aus Deutschland vorlegen. Ich kann mir keinen Grund vorstellen, aus dem man eine rückwirkende Ummeldung macht. In einem solchen Fall könnte je nach Sachlage ein falscher Bezug von Sozialleistungen vorliegen. Da würde die luxemburgische Behörde eine Rückforderung schicken.


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rollenderrubel
365 Messages

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10 Jahren  ago  

Allein der Beitrags-"Service" wird sich plötzlich für einen interessieren...


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Emiliane
10 Messages

Offline

10 Jahren  ago  

Danke für die Antworten,

ich werde es dann mal so weitergeben. Schönen Sonntag noch

LG