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Forum / Allgemeines

Betriebsschliessung - Wann geht der Personalausschuss ?  

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Jammin
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21 Jahren  ago  

Situtation: Betriebsschliessung, 1 Kollegin im conge parental, Freistellung der Mitarbeiter von der Arbeit innerhalb der Kündigungsfrist. Freistellung MA vor Rückkehr Dame aus conge parental

Wann wird dem Personalausschuss gekündigt ?

a) An dem Tag, an dem die Dame (theoretisch) aus dem Conge parental wiederkommt, da sie als letzte Mitarbeiterin erst dann entlassen werden kann.

b) An dem Tag, wo der letzte Mitarbeiter innerhalb seiner Kündigungsfrist von der Arbeit freigestellt wird.

c) So wie ein normaler Angestellter sofort.

d) Erst am Ende der Kündigungsfrist des MA mit der längsten Kündigungsfrist.

Rein vom Gefühl her würde ich auf a) tippen, b) erscheint mir vielleicht ebenfalls logisch, aber die freigestellten Leute sind ja immer noch Angestellte der Bank, und damit müsste es doch eigentlich noch einen Personalausschuss geben, der sich für die Belange auch der freigestellten Mitarbeiter einsetzt.

c) erscheint mir eigentlich auf Basis der Luxemburgischen Gesetzgebung nicht möglich, da ein Personalauschuss auch immer dann weiterbesteht, wenn die Zahl der MA unter 15 fällt, zumindest theoretisch bis zur naechsten Wahl.

d) Da auch gekündigte und freigestellte MA noch zum Betrieb gehören, kann hier erst ganz ganz am Schluss der Personalausschuss entlassen werden. Fänd ich persönlich als Betroffener ziemlich gut .. 🙂

Wer hat Erfahrungen, wer kann weiterhelfen ?


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Meffo
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21 Jahren  ago  

Im Arbeitsrecht von Castegnaro habe ich zum Thema „Betriebsschließung“ überhaupt nichts gefunden. Jedoch dazu eine andere Überlegung: Wie viele Mitarbeiter sind denn betroffen? Fällt dieser Fall nicht unter Kollektiventlassungen, so dass ein Sozialplan erfordert wird? Ansonsten, meine ich, ist dies sowieso ein Fall für die juristischen Experten von den Gewerkschaften bzw. ITM.


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Jammin
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21 Jahren  ago  

Unternehmen ist eine Bank.

Betroffen sind insgesamt 16 MA des Betriebs, 10 fallen unter einen "unter Vorbehalt" ausgehandelten Sozialplan.

Nach Meinung ALEBA handelt es sich in unserem Fall um einen Betriebsübergang gemäss neuem Gesetz vom 19.12.2003 mit Uebergangs des gesamten Personals an das übernehmende Unternehmen. Arbeitgeber sah dies natuergemäss anders.

Sozialplan landete vor dem Schlichter, der zur Rechtslage und zur eigenen Zuständigkeit keine definitive Aussage treffen wollte, daher Verhandlung unter Vorbehalt.

ALEBA konnte ohne weiteres zu meiner Frage keine definitive Antwort geben, daher meine Frage an das Forum.

Je später der Kündigungstermin, desto mehr Argumente für einen Betriebsübergang ergeben sich in meinem Fall, da der Kundenstamm verkauft wurde und ich dann bis zur naechsten Sozialwahl im November 2008 quasi bei der übernehmenden Bank unkündbar wäre.

Werde ggfs. in Luxemburg zusammen mit der ALEBA einen Musterprozess führen, um die Rechtsprechung mit Blick auf Gesetz vom 19.12.2003 zu einer Entscheidung zu zwingen.

Erstmal danke für deine Antwort.


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Meffo
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21 Jahren  ago  

Was man auch tut, in Luxemburg ist man oft der erste Mensch, der das getan hat. Es gibt zu wenig Präzedenzfälle, die vergleichbar sind! Nach meinem "Gefühl" würde ich sagen, die Betriebsräte sind in jedem Fall die Kapitäne, die als letzte von Bord gehen. So lange es noch eine Belegschaft gibt, haben sie ihre gesetzliche Aufgabe zu erfüllen. Zum Thema Betriebsübergang gibt es allerdings bestimmte gesetzliche Regelungen, die sich nachlesen lassen.


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Jammin
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21 Jahren  ago  

Ich sag dir, wenn ich diese Angelegenheit hier in Luxemburg für mich und die Kollegen geklärt habe, dann könnte ich ein Buch ueber Sozialpläne, Sozialplanverhandlungen, die Schlichtungskommission sowie Betriebsübergänge schreiben .. 🙂

Das Schlimme ist halt, dass mangels Rechtssprechung auch kein Rechtsanwalt definitive Aussagen treffen kann.

Es bleibt spannend .. 🙂