Hallo, unsere "Firma" (Bankensektor) hat zur Zeit 115 Mitarbeiter (incl. Teilzeitkräfte) Wer kann mir folgende dringenden Fragen beantworten: 1. Wie viele Mitglieder werden für/in den Betriebsrat gewählt ? 2. Wie viele Stellvertreter werden für/in den Betriebsrat gewählt ? 3. Gibt es eine "%-Hürde"? (ein Kandidat muß mindesten 5 % aller möglichen Stimmen erhalten?) 4. Muß der ""Wahlleiter" auf Anfrage die Stimmenverteilung auf die einzelnen Kandidaten bekannt geben ? (Kandidat A hat X Stimmen erhalten, Kandidat B hat Y Stimmen erhalten .....) 5. Kann/muß der "Wahlleiter" auf Anfrage Einsicht in die Stimmzettel/ Wahlergebnis gewähren ? Für Eure schnelle Hilfe besten Dank.
Bei speziellen Fragen kann ich Herrn Pierre Lorang von der ITM empfehlen:
[email protected] Pierre LORANG Ingénieur Technicien Inspecteur Inspection du Travail et des Mines Département Droit du Travail Service des Représentations des Salariés
Tel.: 478-63 82 Fax: 29 11 94 63 82 GSM: 091 43 32 65
Auf http://elections.itm.etat.lu/ liegen Anleitungen, Rechtliche Grundlagen etc. (auch auf deutsch z.B. Einheitliches Gesetz_DE.pdf).
Da sollten alle Fragen geklärt werden können.