logo site
icon recherche
Forum / Allgemeines

Betriebsratsgründung  

Profilbild von
Dimitri
21 Messages

Offline

17 Jahren  ago  

Hallo,

ich arbeite in einem Betrieb mit ca.60 Mitarbeitern. Aufgrund einer Erwerbseinschränkung wurde mir der Statut ""handicapee" anerkannt. Überstunden sind in meinem Fall zu vermeiden.

Ein neu eingestellter Koordinateur schickt willkürlich unbequeme Mitarbeiter nach Hause ohne Rücksicht auf gesetzliche Schutzbestimmungen. Der Führungsstil ist nicht nur autoritär, sondern menschenverachtent. Ich selbst wurde wegen einer Bagatelle im Beisein von Kollegen heruntergeputzt und bin nicht mehr bereit, mich als ein Stück Dreck behandeln zu lassen.

Ich denke, die Gründung eines Personalausschusses ist dringend erforderlich. Der Versuch jedoch wird mit der sofortigen Kündigung bestraft. Wie kann man hier vorgehen? Ist Hilfe seitens der Gewerkschaft zu erwarten?

Bitte um Eure Hilfe,

Gruß Dimitri


Profilbild von
Meffo
7079 Messages

Offline

17 Jahren  ago  

Die Kontaktaufnahme zu einer Gewerkschaft ist hierzu unbedingt zu empfehlen, allein schon wegen des juristischen Knowhows.


Profilbild von member_10_year
Jumbo
SLS | D | 697 Messages

Offline

17 Jahren  ago  

Bei dieser Betreibsgrösse ist es doch sowieso gesetzlich schon vorgeschrieben dass es einen Betreibsrat gibt. Wende dich schnellstens an die Gewerkschaft. Emphehle dir die OGBL Luxemburg in der Stadt Luxemburg am Bahnhof , 19 rue d`epernay Tel. 49 60 05 - 1 oder auch in Esch auch gegenüber dem Bahnhof 60, bd.J.F. Kennedy Tel. 54 05 45 - 1


Profilbild von
Dimitri
21 Messages

Offline

17 Jahren  ago  

Hallo,

der OGB-L ist bereits im Detail von mir informiert worden und ich selbst bin gerne bereit, hier zur Bildung eines gerechten Systems im Unternehmen beizutragen. Ich kann nicht verstehen, daß es Vorgesetzte gibt, welche dem zu Unrecht angeklagten die Verteidigung verbieten und sofort mit dem Rausschmiß drohen. Ich bin mir hier nicht mehr sicher, ob das nur ein Fall im Arbeitsrecht ist oder sogar eine strafrechtliche Angelegenheit.

Danke für Eure Hilfe,

Gruß Dimitri


Profilbild von member_10_year
MischMasch
Trier | Deutschland | 329 Messages

Offline

17 Jahren  ago  

ab 15 Mitarbeitern ist der AG verpflichtet einen Personallausschuss einzurichten! Hier gibt's ein paar Infos dazu (AK informiert 2/2001 betreffend “Das Gesetz vom 18. Mai 1979 betreffend die Personalausschüsse“ ): http://www.ak.lu/Doc/continue.asp?pageno=5#

Ich würde mich aber auch unbedingt direkt an die "Inspection du Travail et des Mines" wenden, die sind auch eine Art Gewerbeaufsicht: http://www.itm.lu/forms/contact

Das geht im Zweifelsfall auch anonym!

Gruß Michael