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Forum / Allgemeines

Betriebsleitung  

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martine1
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19 Jahren  ago  

Hi ich habe seit kurzem eine Anstellung als Technische Betriebsleiterin in Luxembourg. Wie ist das Recht in Luxembourg? Wenn der Betrieb trotz guter Leitung meinerseits konkurs geht aus Gründen, die nicht in meiner Person liegen, kann ich dann bei Betriebswechsel in irgendeiner Form gesperrt werden, d.h. kann mir bei Stellenwechsel die Übernahme eines Betriebes als technischer Betriebsleiter verwehrt werden.


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Meffo
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19 Jahren  ago  

Ich sehe hier mindestens zwei Fragen aufgeworfen:

1.) Wer fällt unter einen für die Branche oder das Unternehmen verbindlichen Tarifvertrag? Und wer nicht?

Kollektivvertrag und Leitende Angestellte, http://www.diegrenzgaenger.lu/edito.php?edito_id=859

2.)Welche persönliche Haftung trifft sie als "Technischer Betriebsleiter"?

Da sollte Sie mal in Ihre Stellenbeschreibung bzw. Ihren Arbeitsvertrag schauen. Ggf. sollte Ihr Unternehmen bzw. Sie selbst eine entsprechende Berufshaftpflichtversicherung abschließen.

Ein Konkurs ist sozusagen ein "kaufmännisches" Eriegnis und kann m.E. nicht einem technischen Leiter angelastet werden. Nach meinem Verständnis ist der Technische Leiter für die Einhaltung technischer Vorschriften und die entsprechende Abwickllung der technischen Abläufe verantwortlich (natürlich unter Berücksichtigung von wirtschaftlichen Gesichtspunkten). Es sieht etwas anders aus, wenn sie als Gesellschafter o.ä. am Unternehmen beteiligt wären. Ein Konkurs ist natürlich nicht unbedingt Karriere fördernd. Aber wie gesagt, man muss sich nicht eine Verantwortung anhängen lassen, wo man keine hat!


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martine1
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19 Jahren  ago  

Ich habe so einen Einheitsvertrag, indem nichts näheres beschrieben steht. Aber bevor ich technischer Betriebsleiter werden konnte, musste ich beim Notar eine eidesstattliche Erklärung ablegen, dass ich zuvor keinen Konkurs mit einem Geschäft gemacht hatte. Und ich hatte mal gehört, dass man eine Sperrung von 8 - 1o Jahren bekäme, wenn man mit einem Geschäft in Konkurs ginge.


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Meffo
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19 Jahren  ago  

Dann nehme ich an, dass es sich hier um das Verfahren gehandelt hat, um die Gewerbeerlaubnis zu bekommen. Dabei wird neben der fachlichen Eignung auch eine Bescheinigung der Honorabilité verlangt - was nichts anderes besagt, als dass über Konkurs etc. Auskunft gegeben wird. Das bezieht sich m.E. aber auf den persönlich zu verantwortenden Bereich bzw. bei einer Firma auf deren Inhaber. Abgesehen davon, selbst wer einmal mit seiner eigenen Firma einen Konkurs gebaut hat, hat nach einer Prüfung seines konkreten Einzelfalls immer noch eine gewisse Chance, eine neue Erlaubnis zu bekommen.


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Hamisso
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19 Jahren  ago  

Zum Vorgang, wie man ein Unternehmen gründet, http://www.entreprises.public.lu/cycle/projetCreation/index.php

zur Betriebsgenehmigung, http://www.mcm.public.lu/en/autorisations/index.html

zu den verschiedenen möglichen Rechtsformen des Unternehmens, http://www.entreprises.public.lu/content/fjp/index.php?type=creationReprise


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Meffo
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19 Jahren  ago  

Konferenz zum Thema « Das Statut der Selbstständigen » 24. Januar 2006 von 17.00 Uhr bis 19.00 Uhr in der Handelskammer Luxemburg;

organisiert von der « Fédération des femmes cheffes d'entreprise ». Der Vortrag wird von Frau Marie-Thérèse Groza, Leiterin der Abteilung „Verwaltung der Selbstständigen“ bei der Sozialversicherungsverwaltung gehalten.


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Soleil
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19 Jahren  ago  

hi

ich trage als betriebsleiter das unternehmerische risiko, also prinzipiell kann ich keine angestellten für unternehmerische fehler (also auch konkurs) anprangern.

ich habe in meiner laufbahn 2 konkurse als angestellte mitgemacht - da hat aber wirklich kein hahn nach gekräht.

und wenn ich mir die luxemburger *bäumchen-wechsel-dich*-firmen anschaue, die pleite gehen, unter neuem namen aufmachen - pleite gehen usw... naja...

sperrung kenne ich eigentlich nur in dem bereich, wenn ich jemanden feuere, und nicht möchte, dass er meine kunden abwirbt - dazu muss ich ihm aber auch einens chwerwiegenden fehler nachweisen können...

soleil


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Soleil
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19 Jahren  ago  

richtig

soleil


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Meffo
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19 Jahren  ago  

Das scheint mir im Falle von Martine1 eben nicht ganz geklärt zu sein, jedenfalls mir nicht, wer hier welches Risiko trägt.

Und es soll keiner meinen, es könne nicht möglich sein, dass sich der Bereich von Verantwortung und von Entscheidungsmöglichkeiten nicht decken. So kommt es durchaus vor, dass bei der Einholung einer Betriebserlaubnis mit einem "Strohmann" (-frau) gearbeitet wird, der die POsition also nur auf dem Papier einnimmt.

In einem solchen Falle gehen bei mir aber wirklich alle rote Lämpchen an! Ich möchte aber damit keine Panik verursachen - nur feststellen, dass mir hier einiges klärungsbedürftig (im Sinne des Vertragsrechts: Arbeitsvertrag, Unternehmensstruktur) erscheint!


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martine1
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19 Jahren  ago  

Vielen Dank für die interessanten Rückmeldungen. Es ist so, man braucht meinen Titel für die Aufrechterhaltung des Betriebes. Ich übernehme ( zumindest auf dem Papier) die Verantwortung für die fachliche Seite. Aber eigentlich kann man mich doch nicht verantwortlich machen, wenn ich keinen Einblick in die Bücher habe bzw. das Geschäft schon zum Zeitpunkt meines Eintritts in argen Schwierigkeiten ist - was ich erst so langsam wahrnehme, aber auch dafür noch keine echten Zahlen gesehen habe! Genauer möchte ich mich hier nicht äußern, die Geschäftsführung fährt den Karren an die Wand- daran kann auch eine gute fachlich-technische Betriebsleitung nichts ausrichten. Ich danke euch allen für euer Interesse.


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Soleil
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19 Jahren  ago  

martine,

ich würde an deiner stelle sofort einen anwalt konsultieren, beratung einholen und dann entsprechend reagieren.

toitoitoi soleil


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Meffo
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19 Jahren  ago  

Man kann sich wohl auch an die Rechtsberatung bei der Handelskammer wenden.


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Soleil
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19 Jahren  ago  

guter tipp - also ich würde da definitiv irgend sowas in angriff nehmen BEVOR das kind im brunnen liegt - irgendein verdacht resp. auch schon handfestes liegt ja scheinbar vor...

soleil