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Forum / Allgemeines

Betriebliche Altersvorsorge in Luxemburg  

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allymc5
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21 Jahren  ago  

Hallo,

wie sieht es aus, wenn man eine betriebliche Altersvorsorge im Rahemn einer Direktversicherung hat? Der deutsche Arbeitgeber hat in L eine Niederlassung und der Mitarbeiter wechselte aus der Niederlassung D nach L. Somit ist er dort ganz "normal" al sArbeitnehmer nach lux Recht abzurechnen. Die Direktversicherung stammt noch aus seiner Beschäftigugn in der Niederlassung in D und wurde einmalig am Jahresende aus zusätzlichen Arbeitslohn gezahlt. In D gibt's ja dafür besondere Steuervergünstigungen. Was muss man nun in L beachten? Muss dieser Bezug vom Arbeitgeber als sonstiger Bezug in L versteuert werden oder gibt es in L auch Vergünstigungen für die Altersvorsorge(Vertrag allerdings aus D).

Vielen Dank für Eure Antworten. Bin ratlos....

allymc5


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Meffo
7079 Messages

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21 Jahren  ago  

Es gibt auch in L die steuerliche Begünstigung der Altersvorsorge durch Versicherungen, aber eben nicht gemäß exakt denselben Bestimmungen. Diese für den Einzelfall nachzuprüfen, ist gewiss eine vertrackte Geschichte (man braucht sich nur das Einkommensteuergesetz dementsprechend anzusehen). Ich wüsste auf Anhieb auch keine Stelle zu nennen, der sich sowohl mit dem luxmeburgsichen wie dem deustchen Steuer- und Versicherungsrecht auskennt. GRundsätzlich dürfte es aber wohl kein Problem sein, dass der Arbeitnehmer dieselbe Versicherung in seinem Namen weiterführt (Umschreibung der Police, Abbuchung von seinem eigenen Bankkonto). Frage bleibt, wie hoch die steuerliche Begünstigung ist und ob sie im beschäftigungsland oder im Wohnland nachgefragt wird.