Hallo,
wie sieht es aus, wenn man eine betriebliche Altersvorsorge im Rahemn einer Direktversicherung hat? Der deutsche Arbeitgeber hat in L eine Niederlassung und der Mitarbeiter wechselte aus der Niederlassung D nach L. Somit ist er dort ganz "normal" al sArbeitnehmer nach lux Recht abzurechnen. Die Direktversicherung stammt noch aus seiner Beschäftigugn in der Niederlassung in D und wurde einmalig am Jahresende aus zusätzlichen Arbeitslohn gezahlt. In D gibt's ja dafür besondere Steuervergünstigungen. Was muss man nun in L beachten? Muss dieser Bezug vom Arbeitgeber als sonstiger Bezug in L versteuert werden oder gibt es in L auch Vergünstigungen für die Altersvorsorge(Vertrag allerdings aus D).
Vielen Dank für Eure Antworten. Bin ratlos....
allymc5