Hallo zusammen, vorab bedanke ich mich ganz herzlich bei denjenigen, die diese Seite initiiert haben und aufrecht erhalten. Ich noch recht neu in der Region und habe daher eine Frage zum Thema bAV: Weiß jemand, ob in Luxembourg der Arbeitgeber ebenso wie in Deutschland verpflichtet ist, eine Form von betrieblicher Altersvorsorge anzubieten? Wenn ja, dann wäre ich für einen Hinweis sehr dankbar! Danke und Gruß!
Luxemburg hat mit dem Gesetz vom 8. Juni 1999 bezüglich der "Régime complémentaires de Pension" den EU-Vorgaben entsprechend einen gesetzlichen Rahmen geschaffen. In der Hauptsache wird darin geregelt, was passieren muss, wenn ein oder mehrere Arbeitgeber so was in Gang bringen (also dass der Versicherte hinterher auch die versprochenen Leistungen bekommt).
Steuerliche Vergünstigungen gab es schon länger.
aloss, Bulletin luxembourgeoise des questions sociales, vol. 12, 2002
Ansonsten ist dies wohl eine gute Frage für das Einstellungsgespräch!