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Forum / Allgemeines

Bestimmt schon ein alter Hut.....Frage zum Elterngeld...bitte lesen  

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12345
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19 Jahren  ago  

Hallo zusammen,

lese hier schon einige Zeit mit und konnte schon mehrfach gute Tipps erlesen. Jetzt habe ich auch mal eine Frage und zwar: Ich arbeite in Luxemburg und meine Frau in Deutschland. Jetzt ist sie schwanger. Ich habe schon mehrfach gehört, dass wir dann, auch wenn meine Frau nicht in Luxemb. arbeitet, Anspruch auf Elterngeld oder Erziehungsgeld in Höhe von 450,00 Euro pro Monat zwei Jahre lang hat. Ist das richtig? Und wenn ja, wo wendet man sich dort hin??? Wenn ja, wie wird das ausgezahlt??

Danke schon vorab für eure Antworten


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Meffo
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19 Jahren  ago  

"6.2.3. Rechtsanspruch: Eine Person, die in Luxemburg arbeitet oder eine Pension bezieht und auf der Grundlage der EWG-Verordnungen oder eines Abkommens über die soziale Sicherheit in Luxemburg sozialversichert ist, hat Anspruch auf Familienleistungen für ihre als Familienangehörige geltenden Kinder, die - je nach Rechtsgrundlage - entweder auf dem Gebiet der EU oder in ihrem Herkunftsland leben. Die in der EU lebenden Kinder haben nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften einen direkten Rechtsanspruch, der jedoch an die Berufstätigkeit oder den Pensionsbezug gebunden und folglich auf Leistungen beschränkt ist, die in den Anwendungsbereich der EWG-Verordnung fallen. Dieser Anspruch unterscheidet sich von dem individuellen Rechtsanspruch, der im nationalen Gesetz verankert ist."

Weiteres in der unter http://www.diegrenzgaenger.lu/edito.php?edito_id=1035 angegebenen Broschüre der CNPF.

Formulare gibt es unter www.cnpf.lu


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19 Jahren  ago  

heißt also wenn man nicht in Luxemburg wohnt bekommt man auch nichts? Oder


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alfred99
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19 Jahren  ago  

nein, es gibt erziehungsgeld! nur muss, da das kind, wie ich vermute, in deutschland leben wird, erst in deutschland das erziehungsgeld beantragt werden (von der person, die auch in deutschland arbeitet bzw. gearbeitet hat.

anschliessend kann man mit dem deutschen bescheid die differenzzahlung zum luxemburger erziehungsgeld beantragen (die person, die in luxemburg arbeitet). gleiches gilt für das kindergeld.

dauert aber ein bisschen und ist eine menge papierkram.


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Meffo
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19 Jahren  ago  

Der Satz mit dem Rechtsanspruch bezieht sich ganz klar auf "Eine Person, die in Luxemburg arbeitet ...."

Oder anders herum:

Das Kind einer Person, die in L beschäftigt ist, hat einen Rechtsanspruch ...

Das Formular ausfüllen bzw. den Antrag stellen muss freilich der Elternteil, der in L beschäftigt ist, und nicht das Kind!


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12345
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19 Jahren  ago  

danke, danke das ist mir wohl klar:-) ich wollt halt nur genau wissen, haben wir anspruch, obwohl meine frau in deutschland arbeitet? Ich sehe das also so: wir bekommen diese 475 euro natürlich abzüglich der ich glaube 300 euro aus deutschland ausbezahlt?? aber was ist in 6 monaten, wo der anspruch in deutschland endet? bekommt man dann die kompl. 475 euro aus luxemburg, und dann noch 1 1/2 jahre lang?? wird das geld pro monat ausbezahlt oder einmal im jahr? so wie ich gehört habe, ist das mit meinem kindergeld auch so??

danke für eure antworten, dachte nicht, dass es so komplex ist!


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Meffo
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19 Jahren  ago  

Wenn man es mit mehr als einer einzigen Stelle zu tun hat, ist es gewiss immer etwas komplizierter. Aber im Grunde ist die Regel ganz einfach: Wenn man Ansprüche an zwei Stellen hat, so hat die Stelle im Wohnland den Vortritt.

L zahlt also nur das, was über den Betrag aus D hinausgeht (und möchte dazu belegt haben, was aus D gezahlt wird). Wenn L den vollen Betrag zahlen muss (D = 0), dan erfolgt monatliche Zahlung.

Wenn nur eine Differenzzahlung fällig ist, so werden diese monatlichen Beträge zu einer Halbjahres- oder jährlichen Zahlung zusammengefasst.


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dirkangela
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19 Jahren  ago  

Sobald aus D kein Anspruch mehr besteht und L alleine zahlt, kommt dann das Erziehungsgeld / Kindergeld monatlich.


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12345
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19 Jahren  ago  

Und noch mal ne Frage: Wenn die Zahlung aus Deutschland dann nach 6 Monaten wegfällt, bekommt man dann den Betrag in L voll und bekommt man ihn dann jeden Monat ausbezahlt? Beim Kindergeld ist das wohl auch so, die Differenz dann nur alle 6 Monate?? Der Betrag ist nun auch klein, aber nur alle 6 Monate das Erziehungsgeld ist schon eine schwierigere Sache. Besteht denn die Möglichkeit, das Geld in Deutschland gar nicht in Anspruch zu nehmen und dann direkt in Luxemburg einzureichen? Da wir die deutschen Ansprüche eh nur 6 Monate bekommen und dann würde der Papierkrieg ja wieder von vorne losgehen!


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teufel
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19 Jahren  ago  

schoene idee, aber soviel ich weiß, geht das nicht. du wuerdest ja dann insgesamt mehr bekommen und v.a. haette die cnpf mehr auszubezahlen, ohne dass anspruch darauf besteht, denn das gesetz sagt ja, dass das wohnland ausschlaggebend ist.


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alfred99
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19 Jahren  ago  

nein, mehr gäb´s natürlich nicht, nur hätte dann die luxemburger die arbeit, sich das geld von deutschland wieder zurückzuholen, und welche behörde sucht sich arbeit:-).

spass beiseite, nein, der weg muss eingehalten werden, zuerst D, dann L, wenn es wirklich kein geld mehr nach 6 monaten aus D gibt, mit diesem ablehnungsbescheid nach L, von dort gibt´s dann das volle Geld für den rest der 2 jahre.

ich sagte schon, eine menge papierkram


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dirkangela
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19 Jahren  ago  

Sicher gäbe es mehr, denn in Deutschland gibt es nicht über 480€/Monat sondern nur 300€/Monat als Regelbetrag, denn ich nehme mal an, dass die Budget- Einkommensgrenze von 22.086€/Jahr schnell überschritten ist, vor allem bei 2 arbeitenden Elternteilen.


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dirkangela
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19 Jahren  ago  

Außerdem wird ja in D auch noch das Mutterschaftsgeld der Krankenkassen auf das Erziehungsgeld angerechnet.

Also eine reine Zahlung aus L wäre schon vorteilhafter, in jeder Beziehung, aber leider muss durch den Papierkram jeder durch, freuen wir uns lieber, dass wir Grenzgänger-Eltern überhaupt soviel Geld bekommen!


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alfred99
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19 Jahren  ago  

und noch schöner wäre, wenn luxemburg für jedes kind (wie in D) erziehungsgeld zahlt, was in meinen fall (bei zwillingen) leider nicht so ist, daher bekamen wir auch nach dem halben Jahr weiterhin eine (sehr) kleine zahlung aus D und mussten auf die (grosse) Ausgleichzahlung aus L immer ein halbes Jahr warten, und dass war schon schwierig.

Aber es gab wenigstens die ganze zeit den höchsten Betrag pro monat, der einem gesetzlich je land zustand.