logo site
icon recherche
Forum / Allgemeines

Besteuerung von Zinseinkünften in D, wenn berufstätig in L?  

Anonymous
Anonyme

Offline

18 Jahren  ago  

Situation: Ledig, keine Kinder, Berufstätig in Luxemburg, in Deutschland keine weiteren Einkünfte ausser Zinsen auf Spareinlagen.

Wie verhält es sich, wenn man in Deutschland mit den Zinseinnahmen den Sparer-Freibetrag (801 Euro incl. Werbungskostenpauschale) übersteigt?

Ich habe gelesen, dass "auf darüber hinausgehende Einnahmen der persönliche Steuersatz anfällt" und dass dann "über die Einkommenssteuererklärung eine Verrechnung mit der Zinsabschlagsteuer erfolgt".

Ich habe mal bei meiner Bank nachgefragt, man sagte mir, das von den Zinsbeträgen, welche die 801 Euro übersteigen, 31,65% an den deutschen Fiskus abgeführt werden. Danach hätte man es über die Einkommensteuererklärung selbst in der Hand, sich ggf. was davon zurück zu holen.

Nun frage ich mich: wie soll das denn genau funktionieren? Ich meine, was konkret ist denn mein "persönlicher Einkommensteuersatz"? Und hängt der nicht auch von der Höhe der gesamten Einkünfte ab/steigt, je höher diese sind? Erhöhen die Zinseinnahmen nicht das Einkommen und somit auch den Einkommensteuersatz? Würde ich dann im Endeffekt sogar möglicherweise noch drauflegen, weil ich mein gesamtes Jahresgehalt dadruch insgesamt höher versteuern muss?

Und: meine Einkommensteuer zahle ich in Luxemburg und die Zinsabschlagsteuer in Deutschland - wie soll sich das denn miteinander verknuseln lassen? Wer von den beiden soll mir denn da ggf. was von zurückzahlen??


Profilbild von
RoyalFalcon
110 Messages

Offline

18 Jahren  ago  

Hallo Bomich, wenn du die Zinsabschlagsteuer zurück willst, musst Du in D eine Einkommensteuererklärung machen. WISO hab hierzu gutes Programm, dass auch für Grenzgänger geeignet ist. Ansonsten kann man mit sowas natürlich aus zum Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein gehen. Gruss RoylaFalcon


Profilbild von
Grottenolm
31 Messages

Offline

18 Jahren  ago  

Hallo Bomich,

halte das für eine interessante Frage. Habe eine ähnl. Situation. Sparvertrag Fällig 2010, zu erwartende Prämie + Zinsen ca. 6000-8000 EUR. Verheiratet, 1 Kind, Frau berufstätig in D. Weiss nicht, wie das zu regeln ist. Will keine Erklärung machen....


Profilbild von
Kienzl
110 Messages

Offline

18 Jahren  ago  

Hallo,

es gilt immer die gleiche Regel für den Grenzgänger: wenn du in D wohnst bis du dort mit deinem "Welteinkommen" steuerpflichtig, d.h. Zinserträge, Mieteinnahmen, etc. sind nur in D steuerpflichtig und haben in der lux. Steuererklärung nix verloren.

Andersrum: die Zinserträge, soweit Freibetrag übersteigend, sind in D steuerpflichtig. Rein juristisch bist du dann verpflichtet in D eine Steuererklärung zu machen, da die ZASt keine Abgeltungssteuer ist, sondern nur eine "Vorauszahlung". Es wird dann in deiner deutschen Steuererklärung mit deinem persönlichen Steuersatz ermittelt, wieviel deiner Zinserträge bei Gierschlund Staat bleiben.

Gruss


Anonymous
Anonyme

Offline

18 Jahren  ago  

Hi, ich denke Kienzl sieht das genau richtig. Ich vermute auch, daß du an einer dt. Steuererklärung nicht vorbeikommst. v.a. wenn du noch was von dem "zurückhaben" willst was über den Freibetrag hinaus geht, da dir die Bank erst gar nicht den vollen Zinsbetrag auszahlt sondern gleich ca. ein drittel einbehält.