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Forum / Allgemeines

Besteuerung Deutschland-LUX  

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gershwin
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18 Jahren  ago  

Mein arbeitgeber möchte mich, da ich sowohl in Deutschland alsuch in LUX arbeiten werde in beiden Ländern anmelden,( verh, 2 kinder) also sag ich mal mit 2000 Euro brutto im Saarland und 2000 Euro brutto( lohnsteuerkl3) in Luxemburg. Soweit ich hier im Forum gelesen habe würde ich dann unter das Doppelbestuerungsabkommen fallen und in Deutschland kräftig Steuern nachbezahlen! Stimmt das so?

Und wie ist es mit dem Kindergeld? Bekomme ich dann auch das volle Kindergeld in Luxemburg?

Gleiche Frage im Prinzip auch mit der Krankenkasse, werde ich da in beiden Ländern angemeldet oder wie geht das?

Ich weiss, dass dies bestimmt dchon zig mal durchdiskutiert wurde, aber ich bin neu und würde mich freuen wenn mir das jemand beantworten könnte oder ich sogar mal mit jemand am Telefon reden könnte....so viele Fragen und ein Dschungel.......danke


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Meffo
7079 Messages

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18 Jahren  ago  

Was die Sozialversicherung angeht, so ist diese Frage gerade in einem Beitrag erklärt worden: Doppelversicherung wird ausgeschlossen, http://www.diegrenzgaenger.lu/edito.php?edito_id=1371

Das heißt, auch wenn der geringere Beschäftigungsanteil auf D entfällt, so ist man dann doch im Wohnland, also D, sozialversichert (inkl. krankenversichert).

Was die Lohnstsuier angeht, so kommt es auf die zeitliche Verteilung an. Wenn nur ein geringer Anteil auf L entfällt, so wird hierfür gemäß Luxmeburger Steuerkarte die Lohnsteuer einbehalten (falls tatsächlich Lohnsteuerpflicht in L besteht und Lohnsteuer laut Steuerklasse und Tabelle fällig wird).

Eine gewisse Wahrscheinlichkeit besteht, dass in D zu wenig Lohnsteuer einbehalten wird, so dass mit einer Nachzahlung zu rechnen ist. Da nur ein Teil des Einkommens im Ausland entsteht, ist der Betrag voraussichtlich nicht allzu hoch.

Beim Kindergeld hat das Wohnland den Vortritt, d.h. es müssen erst dort die Leistungen ausgeschöpft werden.