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Diesel wird in Luxemburg teurer
Forum / Allgemeines

Besteuerung des Ehepartners in D  

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catbike
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19 Jahren  ago  

Hallo, ich beginne am 01.12. einen neuen Job als Handwerksmeister in Lu. Bin verheiratet ohne Kinder, beide berufstätig. Sind beide z.Zt. Steuerklasse 4. Ist es richtig, dass meine Frau in unserem Fall bei der Steuer in D mehr zur Kasse gebeten wird?


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chris22
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19 Jahren  ago  

Naja, das muss man im Einzelfall durchrechnen (lassen). Es gibt ja auch noch die Möglichkeit der getrennten Veranlagung in Dtld.


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Meffo
7079 Messages

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19 Jahren  ago  

Richtig ist, das bei einer gemeinsamen Veranlagung der Ehegatten in D das in L erzielte Gehalt zur Festsetzung des Steuersatzes beim anderen Ehepartner hinzugerechnet wird. Das nennt sich Progressionsvorbehalt.

Beispiel: Gehalt in L = l€ Gehalt in D = d€ Steuersatz in D: für (l+d)€ ergibt sich x% zu zahlende Steuer: x% von d€

Ob das mehr ist als bisher, hängt natürlich auch davon ab, wie hoch der Steuersatz in D bisher war. Es werden sich vermutlich auch Änderungen bei Werbungskosten und Sonderausgaben ergeben. Also das zu versteuernde Einkommen ändert sich wohl auch durch den Arbeitsplatzwechsel.


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catbike
2 Messages

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19 Jahren  ago  

Danke für die Info ! (Chris22 & Meffo)