1. Wenn ich in D arbeite und in L wohne, in welchem Land werde ich besteuert? 2. Wenn ich in D bereits einen Erstwohnsitz habe und in L einen Zweitwohnsitz, kann ich in L trotzdem die carte de sejour beantragen?
1. Im Wohnland ist man unbeschränkt steuerpflichtig. Im Beschäftigungsland beschränkt steuerpflichtig, also nur für die Einkünfte aus der Beschäftigung.
Also: In D wird die Lohnstsuer einbehalten; in L bist Du steuerpflichtig für Dein übriges Einkommen, falls vorhanden.
2. In L musst Du eine Wohnung nachweisen sowie, dass Du aus eigenen Mitteln Deinen Lebensunterhalt bestreiten kann. In der Regel heißt das, Nachweis eines Arbeitsvertrags, der länger als 3 Monate geht. Alles übrige erzählt Dir Deine Wohngemeindeverwaltung.
Was ich nicht erwähnt habe:
Du musst außerdem Staatsbürger eines (alten) EU-Mitgliedstaates sein.
Für Angehörige aus den neuen EU-Staaten oder aus einem "Drittstaat" gelten noch zusätzliche Bedingungen.
Mehr dazu http://www.euroluxembourg.lu/wohnen.html http://www.euroluxembourg.lu/Stellensuche.html