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Forum / Allgemeines

Besteuerung  

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18 Jahren  ago  

1. Wenn ich in D arbeite und in L wohne, in welchem Land werde ich besteuert? 2. Wenn ich in D bereits einen Erstwohnsitz habe und in L einen Zweitwohnsitz, kann ich in L trotzdem die carte de sejour beantragen?


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Meffo
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18 Jahren  ago  

1. Im Wohnland ist man unbeschränkt steuerpflichtig. Im Beschäftigungsland beschränkt steuerpflichtig, also nur für die Einkünfte aus der Beschäftigung.

Also: In D wird die Lohnstsuer einbehalten; in L bist Du steuerpflichtig für Dein übriges Einkommen, falls vorhanden.

2. In L musst Du eine Wohnung nachweisen sowie, dass Du aus eigenen Mitteln Deinen Lebensunterhalt bestreiten kann. In der Regel heißt das, Nachweis eines Arbeitsvertrags, der länger als 3 Monate geht. Alles übrige erzählt Dir Deine Wohngemeindeverwaltung.


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Meffo
7079 Messages

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18 Jahren  ago  

Was ich nicht erwähnt habe:

Du musst außerdem Staatsbürger eines (alten) EU-Mitgliedstaates sein.

Für Angehörige aus den neuen EU-Staaten oder aus einem "Drittstaat" gelten noch zusätzliche Bedingungen.

Mehr dazu http://www.euroluxembourg.lu/wohnen.html http://www.euroluxembourg.lu/Stellensuche.html


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18 Jahren  ago  

Vielen Dank Meffo