Hallo zusammen, möglicherweise wurde die Frage schon irgendwo im Forum behandelt; allerdings war meine Suche nicht erfolgreich. Zum Sachverhalt: Bei der Besteuerung meines 13. Monatsgehaltes ist mir aufgefallen, dass ich fast den zehnfachen Steuerabzug auf dieses Gehalt hatte. Auf Nachfrage bei der Personalabteilung erklärte man mir, dass dies normal sei und für alle Sonderzahlungen (13. Gehalt, Juniprämie, Weihnachtsgeld) gelte. Dies verwundert mich doch, da sowohl das 13. Gehalt als auch die Juniprämie im Tarifvertrag geregelt sind. Kann mir dazu jemand etwas sagen? Vielen Dank!! Grüße RudiS
Ist doch völlig klar: Es gibt in Luxemburg wie in Deutschland eine Tagessteuertabelle, eine Monatssteuertabelle und eine Jahressteuertabelle. Einkommen, die monatlich bezahlt werden, werden nach der Monatssteuertabelle versteuert. D.h.: Normales Einkommen sagen wir mal 4000 Eur = 200 Eur Steuern 13. Gehalt = 6000 Eur = 1000 Eur Steuern (einfach anhand des Gehaltsrechners überprüfen!) Die monatlich zuviel gezahlten Steuern kann man sich natürlich über den Lohnsteuerjahresausgleich zurückholen, da hier das übers Jahr geglättete Einkommen angenommen wird, also das 13. Gehalt wird auf die 12 Monate verteilt.
Für alle, die eine Einkommensteuererklärung in Lux. machen, ist die monatliche Besteuerung, auch die des 13. Monatsgehaltes, völlig irrelevant. Salopp ausgedrückt: Abgerechnet wird zum Schluss, d.h. am Jahresende! Da werden deine Steuervorauszahlungen mit dem tatsächlich zu versteuernden Einkommen verrechnet. Wie obiwan bereits sagte, wenn da im 13. Monat dann insgesamt zuviel gezahlt wurde, bekommst du es zurück.