logo site
icon recherche
Forum / Allgemeines

beschränkte Steuerpflichtigkeit vor Arbeitsaufnahme?  

Profilbild von
Kasimir2001
54 Messages

Offline

18 Jahren  ago  

Hallo, ich habe mal wieder eine Frage zu dem bekannten Thema "beschränkte Steuerpflichtigkeit".

Ich habe zum 01.01.2006 bei meinem neuen Arbeitgeber in Lux begonnen, davor (bis 31.12.2005) war ich ausschliesslich in D beschäftigt und hatte natürlich auch nur dort Einkünfte.

Darf das Finanzamt bei meiner Einkommensteuer 2005 bereits §32b EStG anwenden,obwohl ich in 2005 noch für den gesamten Veranlagungszeitraum unbeschränkt Steuerpflichtiger in D war?


Profilbild von
Meffo
7079 Messages

Offline

18 Jahren  ago  

Die Veranlagung bezieht sich stets auf das Steuerjahr. Und das Steuerjahr ist für normal Sterbliche wie Du und ich mit dem Kalenderjahr identisch.


Profilbild von
SteuerPerle
417 Messages

Offline

18 Jahren  ago  

der § 32b ESTG wird ja auch für andere Bezüge verwendet wie z.B. Arbeitslosengeld, Krankengeld etc. Hier wird der Progressionsvorbehalt an sich geregelt und nicht nur die ausländischen Einkünfte. Im Bescheid müßte ja auch der Betrag stehen, auf den der 32b ESTG angewendet worden ist.


Profilbild von
Kasimir2001
54 Messages

Offline

18 Jahren  ago  

Ok das mit §32b EStG kann sein, aber habe den Hinweis, dass ausländische Einkünfte (Verlust) in die Berechnung des Steuersatzes einbezogen wurden; diese hatte ich in 2005 noch nicht, nur meine Bewerbungskosten und Umzugskosten nach Trier.