Hallo Ihr Lieben, Kurze Frage: und zwar bin ich in der 19.SSW und momentan noch voll am arbeiten. Es ist leider seit da. 1,5 Jahren auf unsere Arbeit extrem stressig (zu viel Arbeit für zu wenige Mitarbeiter). Anfang des Jahres saß ich schonmal heulend da, weil es einfach alles nicht mehr zu bewerkstelligen war. Nun meine Frage: momentan zieht das Wintergeschäft wieder an, und ich merke wieder das ich so langsam an meine Grenzen gerate. Ist es möglich sich beim Betriebsarzt wegen "zu hoher Arbeitsbelastung" ein Beschäftigungsverbot erteilen zu lassen? Noch eine freche Frage: Würde mir dann im Dezember trotzdem Weihnachtsgeld gezahlt werden? Ich danke euch im Vorraus für eure Antworten.
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SP95 steigt (geringfügig)
Hallo Annchen84, habe einfach mal Schwangerschaft; 13. Gehalt rechts in die Suchfunktion eingegeben - hier das Ergebnis: http://www.diegrenzgaenger.lu/index.php?p=forum&f_a=disc&f_id=10267
Dir/Euch alles Gute...
das kann dir keiner so genau beantworten. Was ist denn deine genaue Tätigkeit? 19. SSW sind ja noch 13 Wochen bis zum Muschu.. Ich bin jetzt in einer Situation in der ich vielleicht bald mehr Information geben kann. Bin jetzt fast 24. SSW und hatte von Anfang an Probleme. Erst extreme Übelkeit und Kreislaufbeschwerden bis zur 19. SSW und seit 18. SSW extreme Schmerzen (Symphysenlockerung) die trotz Physiotherapie stetig schlimmer geworden sind. Ich arbeite im Büro und das Sitzen ist das Problem neben der lange Autofahrt (90km einfach und durch die ganzen Baustellen und Unfälle, sitze ich am Tag min. 2-3 Stunden im Auto). Spätestens ab mittags kann ich kaum noch laufen vor Schmerzen und die Autofahrt abends ist die Hölle, weil der Bauch regelmäßig hart wird. Am Mittwoch habe ich meinen nächsten FA-Termin und werde das weitere Vorgehen besprechen. Unsere Personalabteiung wartet auch nur noch auf mein Go, um einen Termin beim Amtsarzt zu machen. Ich kann gerne berichten, wie es ausgegangen ist. Ich würde mal mit deinem FA reden, denn in Lux sind sie an sich schon strenger was ein BV angeht. Krank schreiben kannst du dich aber immer, wenn es begründet ist. Macht im Endeffekt nur bei 2 Dingen einen Unterschied: - Wochen werden in die 52 Wochen Regelung einbezogen - du mussr dich an die Ausgehzeiten halten
Vielen Dank schonmal für eure Antworten. Mir geht's ebenso. Bis zur 14. Woche war es mir nonstop übel, ich war dann auch des Öfteren krankgeschrieben. Momentan bin ich arbeiten, aber merke eben wie ich an meine Grenzen gerate. Ich fahre auch 70km ein Weg, und sitze auch täglich (durch die erwähnten Baustellen und Staus) auch ca. 2 Std. Täglich im Auto. Zudem habe ich ab und zu noch mit Übelkeit & Kreislaufproblemen zu tun. Und seit der 12. Woche Schmerzen in der Lebergegend, die sitzend auch immer schlimmer werden. Habe auch einen Bürojob und sitze 8 Std. Täglich.
man selber kann einen Termin beim zuständigen betrieblichen Amtsarzt machen oder der Arbeitgeber. Es läuft auf das gleiche hinaus, da der AG auf die Zustimmung zur Dispense ein Schreiben ausfüllen muß, was dieses begründet. Schreibt der Amtsarzt die Dispense geht dieser Schein an CNS und AG. Der AG erhält zusätzlich noch eine Durchschrift, die er dann an dich weiterleiten muss. Bei der CNS ist man ab Ausstellungstag in der Dispense. Während dieser Dispense bist du freigestellt, dass heisst sämtliche Gratifikationen (auch 13. Monat) sowie dein Urlaub stehen dir zu.
Auch wenn auf deiner Krankmeldung "Ausgang erlaubt" steht, interessiert das bei der CNS niemanden. Die erste Woche muss man auch trotz des Vermerks zu Hause sein, anschliessend hat man während der von der CNS genannten Ausgehzeiten "Freigang"
Ach übrigens: Wenn die Personalabteilung dahinter steht und lieber eine Dispense anstelle von ständigen Krankmeldungen möchte, brauchst du nicht auf einen "Befund" deines FAs zu warten. Ausschliesslich der Amtarzt trifft die Entscheidung und ein deutsches Schreiben interessiert die nicht.
Bronchitis ist kein Grund für ein Dispens. Ich werde berichten wie es bei mir weiter ging, allerdings bin ich ja schon ein Stückchen weiter wie du.
Hier ein Link zu der entsprechenden Stelle: http://www.stm.lu/
Nachdem es mir jetzt immer schlechter ging und starke Vorwehen hinzu kamen war ich gestern beim Fa. Er würde mir zwar ein Bv austellen aber ich sollte es mit dem arbeitsmedizinischen Dienst klären. Der ist bei unserer Firma die Astf und nicht die Stm. Allerdings stehen die Chancen sehr schlecht da eine Dispens nur aus Gründen gegeben wird ,die auf dem Formular (s. www.astf.lu ) geschildert sind und an die halten sie sich strikt.Vor ca. 1.5 Jahren war der Ermessensspielraum noch weiter gefasst aber jetzt behandeln sie es wohl sehr streng, d.h. so gut wie kein Dispens mehr für Büroberufe. Ich denke deine Chancen stehen sehr schlecht und du musst dich mit Krankmeldungen behelfen.
Ich würde an deiner Stelle definitiv über die Personalabteilung gehen. Du kannst dir ja selber einen Termin nehmen, aber du benötigst so oder so, das ausgfüllte Dokument deines AG. Demnach kann das eigenlich alles im Voraus erledigt werden. Der Betriebsarzt wird die Diagnose erstellen in Bezug auf die Kriterien, die für die Dispense erfüllt sein müssen. Da steht später nichts, wie beispielsweise auf einem Krankenschein.
Trotzdem musst du wissen, dass dieser Prozess ein Zusammenspiel aller drei Parteien ist. Ohne deinen AG wirst du die Dispense nicht durchbekommen. Ich würde daher offen mit ihm sprechen
Tach, vielleicht gibt es noch eine andere Möglichkeit - die des vorzeitigen Mutterschutzes. Eine schwangere Bekannte von mir hatte ein Anfahrt von 100km zur Arbeit (sprich 200km/Tag). Daraufhin hat sie beim Arbeitsmedizinischen Dienst angefragt, ob dies für einen Dispens ausreicht. Die Handhabung solcher Fälle hängt sehr start von dem Arzt ab, der einen dort untersucht, aber grundsätzlich ist die Anfahrt kein Grund für einen Dispens (wäre bei so vielen Grenzgängern zu teuer). Nun, sie hat keinen Dispens bekommen, aber sie hat Einspruch gegen den Bescheid eingelegt. Die Konsequenz - sie musste zur Direction de la sante, dort hat man ihr mitgeteilt, dass es die Möglichkeit eines früheren Mütterschutzes gibt (fängt wohl 6 Wochen früher an, also so um die 26. Woche). Die direction de la sagte informiert den Arbeitgeber, und wenn der Arbeitgeber nicht dagegen vorgeht, tritt der frühere Mutterschutz in Kraft.Vielleicht hilft das?
Viel Glück