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Forum / Allgemeines

Beschäftigungswechsel zur Monatsmitte  

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stout
14 Messages

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17 Jahren  ago  

Hallo,

hab da mal eine für Euch hoffentlich einfache Frage, deren Antwort ich trotz Suche hier noch nicht gefunden habe.

Ich unterliege dem Bankenkollektivvertrag und möchte so schnell wie möglich wechseln.

Der Vertrag erlaubt es mir auch zur Monatsmitte zu kündigen und zu wechseln. Ist dann der 15. mein erster Arbeitstag bei der neuen Stelle oder mein letzter auf der alten Stelle? Wenn ich es mir aussuchen könnte und zum 15. auf der neuen Stelle anfangen will, muss ich dann jetzt konkret im Kündigungsschreiben an meinen alten Arbeitgeber zum Stichtag 14. Januar (letzter Arbeitstag) kündigen?

Vielen Dank!

Stout


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Sandy
948 Messages

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17 Jahren  ago  

jep, so isses: letzter Arbeitstag 14. erster Arbeitstag 15.


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myd8ona
1 Messages

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17 Jahren  ago  

Kann ich nur bestätigen, s. u. Dazu gibt es auch eine eindeutige Jurisprudenz (CSJ, 6 mai 2004, VIIIe chambre, n°27621 du rôle).

myd8ona