Die Sozialgesetze in D und L werden laufend geändert. Es ist daher wenig aussichtsreich, auf diesem Feld erst immer nach Präzedenzfällen oder Erfahrungswerten zu suchen. Bei einem neu geänderten Gesetz können diese naturgemäß nicht immer sofort zur Hand sein.
Wer in eine Versicherung Beiträge einzahlt, hat gegenüber dem Träger auch Ansprüche im Versicherungsfall. Der Wohnsitz innerhalb der EU spielt hierbei keine Rolle.
Wer in L pflichtversichert ist, hat bei Arbeitsunfähigkeit ggf. Anspruch auf Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber oder Krankengeld von der Krankenkasse (L). Unter entsprechenden Umständen kann dann auch bei fortwährender Arbeitsunfähigkeit bei der Rentenkasse (L) Antrag auf Invalidenrente gestellt werden. Dann beginnt die Prozedur der medizinischen Untersuchungen, der Prüfung der möglichen internen oder externen Arbeitsplatzumsetzung sowie der Berechnung der Rentenansprüche (ggf. L + D).