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Forum / Allgemeines

Berufsunfähigkeit  

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anca1901
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21 Jahren  ago  

Hallo, kann mir jemand weiterhelfen? Wie ist es, wenn ich in Luxembourg meinen Beruf aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr ausüben kann. Bekomme ich dann vom Arbeitsamt in Luxembourg andere Jobangebote oder muss ich mich dann an das Arbeitsamt in Deutschland wenden? Lilly


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Meffo
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21 Jahren  ago  

In L muss man zu einem Arbeitsmediziner und einem Kontrollarzt. Und dann wird geguckt, wo man noch eingesetzt werden kann. Man erhält ggf. Ausgleichsgeld, Arbeitslosengeld oder Invalidenrente, wenn nichts gefunden wird bzw. wenn die Arbeitsfähigkeit nicht mehr gegeben ist. „Berufsunfähig, was dann?“, http://www.diegrenzgaenger.lu/edito.php?edito_id=61


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anca1901
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21 Jahren  ago  

Vielen Dank! Wie lange muss man dazu in Lux beschäftigt sein? Ich arbeite seit 6 Monaten freiberuflich als Aerobictrainerin, kann das aber leider nicht mehr machen (Miniskusprobleme). Gilt das auch für Freiberufler?


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Hamisso
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21 Jahren  ago  

Das sind die Voraussetzungen, die für eine Invalidenrente in L erfüllt sein müssen: 1. Invalidität, d.h. nicht mehr fähig sein, einem Beruf nachzugehen; 2. keine selbständige versicherungspflichtige Tätigkeit mehr auszuüben; 3. noch nicht das Rentenalter von 65 Jahren erreicht haben; 4. die Wartezeit erfüllt haben: während der letzten 3 Jahren vor Beginn der Invalidität mindestens 12 Monate versichert gewesen sein 5. Reha- und Umschulungsmaßnahmen kommen sodann in Betracht vor dem 50. Lebensjahr


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Jumbo
SLS | D | 693 Messages

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21 Jahren  ago  

Ich glaube hier vergißt man wieder eindeutig zu sagen: Luxemburger Staatsbürger oder dt. Grenzgänger. Für den dt. Grenzgänger heißt Invalidität : zurück nach D. und kein Arbeitslosengeld von Lux. Oder hat jemand andere Erfahrungen gemacht?


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anca1901
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21 Jahren  ago  

Es geht mir nicht um Arbeitslosengeld oder Invalidenrente. Ich möchte nur wissen, ob das Arbeitsamt in Lux mir dann Jobangebote macht, wenn ich in meinem Bereich nicht mehr arbeiten kann.


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Hamisso
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21 Jahren  ago  

Die Sozialgesetze in D und L werden laufend geändert. Es ist daher wenig aussichtsreich, auf diesem Feld erst immer nach Präzedenzfällen oder Erfahrungswerten zu suchen. Bei einem neu geänderten Gesetz können diese naturgemäß nicht immer sofort zur Hand sein. Wer in eine Versicherung Beiträge einzahlt, hat gegenüber dem Träger auch Ansprüche im Versicherungsfall. Der Wohnsitz innerhalb der EU spielt hierbei keine Rolle. Wer in L pflichtversichert ist, hat bei Arbeitsunfähigkeit ggf. Anspruch auf Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber oder Krankengeld von der Krankenkasse (L). Unter entsprechenden Umständen kann dann auch bei fortwährender Arbeitsunfähigkeit bei der Rentenkasse (L) Antrag auf Invalidenrente gestellt werden. Dann beginnt die Prozedur der medizinischen Untersuchungen, der Prüfung der möglichen internen oder externen Arbeitsplatzumsetzung sowie der Berechnung der Rentenansprüche (ggf. L + D).


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Hamisso
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21 Jahren  ago  

Wenn so nochmals über Deine Situaion nachdenke: Selbst wenn es Dir nicht um eine Invalidenrente geht – wer in Luxemburg selbständig gearbeitet hat, sollte eigentlich auch pflichtversichert sein und evtl. Anspruch auf Krankengeld haben. Über die entsprechende Krankenklasse sollte es eigentlich auch möglich sein, eine arbeitsmedizinische Untersuchung zu bekommen, um festzustellen, welche Arbeitsplätze künftig noch ausgefüllt werden können („Arbeitsfähigkeit“). Vielleicht gibt es andere Einsatz- oder Umschulungsmöglichkeiten im Bereich Fitness und Wellness.