Hallo zusammen,
wie verhält es sich, wenn man als deutscher Grenzgänger Vollzeit-Angestellter in L ist und in D Kursgewinne bei Aktien hat (innerhalb der "Spekulationsfrist" und somit steuerpflichtig)?
Ohne die Aktiengeschichte kann man in L eine Lohnsteuererklärung machen, muss dies aber nicht (zumindest in meinem Fall nicht, da ledig, keine erhöhten Sonderausgaben usw. usw. - ich bezahle also bereits monatlich den für mich korrekten Steuerbetrag). Ebenso muss man das in D nicht.
Wie verhält es sich aber nun, wenn man wie oben erläutert zusätzlich Kursgewinne aus Aktiengeschäften hat? Muss man dann eine Steuererklärung in D abgeben? Oder reicht es einfach, die Kursgewinne in einer dann abzugebenden Steuererklärung in L einzutragen und dort zu versteuern?