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Beide Bleifrei-Preise steigen in Luxemburg
Forum / Allgemeines

Berufstätig in L, Kursgewinne Aktien in D. Besteuerung?  

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TRLux
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17 Jahren  ago  

Hallo zusammen,

wie verhält es sich, wenn man als deutscher Grenzgänger Vollzeit-Angestellter in L ist und in D Kursgewinne bei Aktien hat (innerhalb der "Spekulationsfrist" und somit steuerpflichtig)?

Ohne die Aktiengeschichte kann man in L eine Lohnsteuererklärung machen, muss dies aber nicht (zumindest in meinem Fall nicht, da ledig, keine erhöhten Sonderausgaben usw. usw. - ich bezahle also bereits monatlich den für mich korrekten Steuerbetrag). Ebenso muss man das in D nicht.

Wie verhält es sich aber nun, wenn man wie oben erläutert zusätzlich Kursgewinne aus Aktiengeschäften hat? Muss man dann eine Steuererklärung in D abgeben? Oder reicht es einfach, die Kursgewinne in einer dann abzugebenden Steuererklärung in L einzutragen und dort zu versteuern?


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Kienzl
110 Messages

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17 Jahren  ago  

Hallo,

wenn in D wohnhaft, dann muss dort das "Welteinkommen" versteuert werden. In deinem Fall: die Aktiengewinne innerhalb der Spekulationsfrist (private Veräusserungsgeschäfte), wenn diese über dem Freibetrag liegen. In Lux. sind diese als Grenzgänger nicht zu versteuern.

Gruss