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Forum / Allgemeines

Berufsausweis?!  

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Rosl
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22 Jahren  ago  

Hallo,

ich beantrage gerade die Erlaubnis zur Berufsausübung. Dort steht in dem Formblatt, daß man für einen Berufsausweis, sofern gewünscht, zwei Paßbilder beilegen soll. Wo finde ich die Regelung des Artikel 9 Abs. 2 des abgeänderten Gesetzes vom 26. März 1992 betreffend die Ausübung und die Aufwertung verschiedener Gesundheitsberufe? Ich muß ja wissen, ob mein Beruf überhaupt darunter fällt und was mir das bringen soll, bzw. ob die Arbeitgeber in Luxemburg einen solchen Ausweis erwarten.


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dirkangela
954 Messages

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22 Jahren  ago  

Als was arbeitest du denn???


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Hamisso
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22 Jahren  ago  

Es kommt natürlich vor allem auf den speziellen Beruf an! Dass eine Ausbildung anerkannt wird, ist in Berufen notwendig, die in Luxemburg reglementiert sind. Eine Ausbildung wird automatisch anerkannt, wenn dies auf europäischer Ebene so beschlossen worden ist (EU-Hochschulrichtlinie). Für folgende Berufe gibt es Einzelrichtlinien: Arzt, Allgemeinkrankenschwester/-pfleger, Apotheker, Architekt, Handel und Gewerbe, Hebammen, Straßen- und Binnenschiffsverkehr, Tierarzt und Zahnarzt. Wenn ein Beruf eine staatliche Anerkennung erfordert (z. B. ErzieherIn), wenden Sie sich bitte an das zuständige Ministerium (z.B. Erziehungsministerium). Die Anerkennung von Berufsausbildungen nach dem Berufsbildungsgesetz wird von den Prüfungsstellen (IHK, Handwerkskammer etc.) ausgestellt. Weitere Fragen an: Naric Luxembourg, 6, Bd Royal, L-2449 Luxembourg, Tel. 00352 4680 24 70.


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Meffo
7079 Messages

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22 Jahren  ago  

Wer sich in Luxemburg als Arzt, Zahnarzt, Veterinär oder Apotheker niederlassen will und aus einem Nicht-Mitgliedstaat der EU kommt, muss sich wegen Anerkennung seiner Hochschuldiplome an das Hochschulministerium wenden. Wer aus einem Mitgliedstaat kommt, wendet sich sofort an das Gesundheitsministerium. Bei einem Antragsteller aus einem Nicht-Mitgliedstaat prüft eine Kommission aus Berufsvertretern, ob der Kandidat den Kriterien (z.B. wie viele Ausbildungszeiten in welchen Fächern) entspricht und gibt darüber ein Gutachten ab. Innerhalb der EU wurden Mindestanforderungen definiert, die Gesetzeskraft haben. Wer diese Mindestnorm erfüllt, kann überall in der EU den Arztberuf ausüben. Dies wird demnächst auch für Kandidaten aus den sog. Beitrittsländern gelten, sobald diese die EU-Mindestnorm erfüllt haben. In Luxemburg wird der Zugang zu 7 Berufen besonders geregelt: Arzt, Zahnarzt, Apotheker, Veterinär, Rechtsanwalt, Sekundarlehrer in Literatur und Sekundarlehrer für Wissenschaften. Der Fall einer rumänischen Zahnärztin, die abgelehnt wurde, scheint somit klar zu sein. Er ist es aber nicht, weil das dazu angerufene luxemburgische Verwaltungsgericht gefunden hat, dass der luxemburgische Gesetzgeber schlampig gearbeitet hat. In Artikel 4 des Gesetzes über das Hochschulwesen wird die Konkretisierung der Zulassungskriterien einem Reglement überlassen. Es widerspricht jedoch der Verfassung, dass ein Reglement andere als von einem Gesetz selbst festgelegte Kriterien definiere. (Quelle: lmo, „tageblatt“ 13.1.2003)


Anonymous
Anonyme

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22 Jahren  ago  

Ok, dann gehöre ich wohl zu den Einzelrichtlinien!! Kannst Du mir bitte einen Tip geben, welchen Text ich am besten an das Ministerium schreiben kann, damit ich mit meinem Beruf anerkannt werde?? Und wie läuft das dann überhaupt weiter?? Welche Angaben wollen die denn dann von mir?

Würde mich sehr freuen, wenn Du mir bald antworten könntest, ich will ja schon bald loslegen...


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Meffo
7079 Messages

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22 Jahren  ago  

Insofern es sich um die Anerkennung der Gleichwertigkeit der Schulabschlüsse handelt, so ist das beschrieben unter "Homologation", http://www.diegrenzgaenger.lu/edito.php?edito_id=1050


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Hamisso
2364 Messages

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22 Jahren  ago  

Was das Gesundheitsministerium angeht, so ist dessen Website noch in der embryonalen Phase (auf jeden Fall ist sie schon gezeugt, http://www.ms.etat.lu/).

Folgende Infos konnte ich daraus gewinnen:

Zuständig für "Médecins,pharmaciens et Professions de santé" ist: Léa Hemmer-Nies, Chef de service

E-Mail: [email protected]

Allée Marconi / Villa Louvigny L-2120 Luxembourg

Liste der Krankenhäuser, http://www.ms.etat.lu/MIN_SANT/Indexes/Links.htm


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Meffo
7079 Messages

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22 Jahren  ago  

Es gibt Menschen, die haben so viel Arbeit, dass sie keine Zeit dafür finden, ihre Arbeit vernünftig zu organisieren!