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Forum / Allgemeines

Berliner Testament  

Anonymous
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20 Jahren  ago  

hat zwar nix mit Grenzgänger zu tun, aber weiß jemand, was ein Berliner Testament ist und kann es erklären?


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Ruwertal
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20 Jahren  ago  

Unter diesem Link ist ein solcher Vertrag zu finden.

http://www.vertrag.de/dokumente/familienrecht/berliner_testament.pdf

Es scheint ein sich hierbei nur um ein testament zu handeln worin beide Ehepartner sich gegenseitig als Erben einsetzen.


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20 Jahren  ago  

aber irgendwie dachte ich, dass das Berliner Testament eine besondere Form des gemeinschaftlichen Testaments sei? oder täusche ich mich da?


Anonymous
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20 Jahren  ago  

Nein, das Berliner Testament ist nichts anderes als das gegenseitige Einsetzen als Vollerbe. Zu beachten ist hierbei nur, dass beim Berliner Testament zweimal vererbt wird: erst erbt der überlebende Ehepartner und dann die Kinder - es wird also auch zweimal Erbschaftssteuer fällig (wenn man soviel Kohle auf der Bank hatte). Bei grossen Vermögen ist das Berliner Testament damit nicht zu empfehlen - hier sollte man immer den Notar fragen.


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dirkangela
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20 Jahren  ago  

GEnau, dazu siehe auch: http://www.finanztip.de/recht/steuerrecht/erbst-30.htm


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Ricola
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20 Jahren  ago  

Ein Berliner Testament (oder sonst eines, hauptsache gegenseitige Einsetzung der Eheleute als Erben) sollte mach, wer Kinder und Vermögen hat, besonders Häuslebauer mit großem Schuldentopf. Im Falle des Ablebens eines Ehepartners erben nämlich sonst die Kinder die Hälfte des Vermögens. Nicht, das man den Kindern das nicht geben wollte, aber so lange Sie nicht Volljährig sind, könnte das Jugendamt sich einschalten, um das Vermögen der Kinder sicher zu stellen (einfach so und ungefragt). Das kann schon mal den finanziellen Ruin bedeuten.

Ach für Grenzgänger interessant: Das luxemburger Recht kennt keine gemeinsamen Testamente, sondern nur einzel - Testamente. Da lauern im Grenzüberschreitenden Familienrecht noch ein paar juristische Fallstricke. Wer viel Geld hat, sollte sich also für teuer Kohle gut beraten lassen.


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20 Jahren  ago  

danke danke danke


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Steueranwalt1
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20 Jahren  ago  

Zwischen Deutschland und Lux. gibt es kein Doppelbesteuerungsabkommen bezüglich der Erbschaftsteuer. Luxemburger Kinder, die in D leben (ja auch das soll es geben) zahlen zwar keine E-Steuer in Lux, wenn die Eltern sterben, aber bei entfernterer Verwandtschaft muß man in beiden Staaten Erbschaftsteuer zahlen. Gruß Steuerlux.de


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20 Jahren  ago  

lass ihn doch einfach .. egal wie er heißt, wir erkennen ihn anhand seiner blöden bemerkungen .. ansonsten, so, wie es schon viele empfohlen haben, ignorieren, denn dann verliert er irgendwann von selbst das interesse!


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dirkangela
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20 Jahren  ago  

EBEN nicht sondern banker1!!!!

Wer lesen kann ist im Vorteil, und wer einfach drüberliest noch viiiiiel mehr!!


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20 Jahren  ago  

jetzt hört endlich auf, euch über den typen aufzuregen. ist euch eigentlich schon aufgefallen, dass man seit ein paar tagen nichts mehr von ihm gehört hat? ignoriert ihn einfach, dann haut er von alleine ab! und hört auf euch zu streiten wegen so ner nichtigkeit!