hat zwar nix mit Grenzgänger zu tun, aber weiß jemand, was ein Berliner Testament ist und kann es erklären?
Unter diesem Link ist ein solcher Vertrag zu finden.
http://www.vertrag.de/dokumente/familienrecht/berliner_testament.pdf
Es scheint ein sich hierbei nur um ein testament zu handeln worin beide Ehepartner sich gegenseitig als Erben einsetzen.
Nein, das Berliner Testament ist nichts anderes als das gegenseitige Einsetzen als Vollerbe. Zu beachten ist hierbei nur, dass beim Berliner Testament zweimal vererbt wird: erst erbt der überlebende Ehepartner und dann die Kinder - es wird also auch zweimal Erbschaftssteuer fällig (wenn man soviel Kohle auf der Bank hatte). Bei grossen Vermögen ist das Berliner Testament damit nicht zu empfehlen - hier sollte man immer den Notar fragen.
Ein Berliner Testament (oder sonst eines, hauptsache gegenseitige Einsetzung der Eheleute als Erben) sollte mach, wer Kinder und Vermögen hat, besonders Häuslebauer mit großem Schuldentopf. Im Falle des Ablebens eines Ehepartners erben nämlich sonst die Kinder die Hälfte des Vermögens. Nicht, das man den Kindern das nicht geben wollte, aber so lange Sie nicht Volljährig sind, könnte das Jugendamt sich einschalten, um das Vermögen der Kinder sicher zu stellen (einfach so und ungefragt). Das kann schon mal den finanziellen Ruin bedeuten.
Ach für Grenzgänger interessant: Das luxemburger Recht kennt keine gemeinsamen Testamente, sondern nur einzel - Testamente. Da lauern im Grenzüberschreitenden Familienrecht noch ein paar juristische Fallstricke. Wer viel Geld hat, sollte sich also für teuer Kohle gut beraten lassen.
Zwischen Deutschland und Lux. gibt es kein Doppelbesteuerungsabkommen bezüglich der Erbschaftsteuer. Luxemburger Kinder, die in D leben (ja auch das soll es geben) zahlen zwar keine E-Steuer in Lux, wenn die Eltern sterben, aber bei entfernterer Verwandtschaft muß man in beiden Staaten Erbschaftsteuer zahlen. Gruß Steuerlux.de