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Forum / Allgemeines

Berater gesucht wegen Kindergeld usw  

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malizia00
75 Messages

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18 Jahren  ago  

Hallo!

Könnte mir jemand weiterhelfen? Ich suche einen Berater, der mir umfassend Informationen rund ums Kindergeld, Erziehungsgeld- urlaub usw. geben kann.

Vielen Dank im Vorraus!


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brabbel
136 Messages

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18 Jahren  ago  

also wenn du so einen gefundenhast, sag bescheid, da würde ich mich gerne mitinformieren lassen!


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Anonyme

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18 Jahren  ago  

Hallo malizia00, ich bin zwar kein Spezialist, aber nach zwei Kindern kennt man sich ein bisschen aus?! Was willst du wissen? Gruss


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malizia00
75 Messages

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18 Jahren  ago  

Das Kindergeld bekommen wir von Deutschland, da mein Mann dort arbeitet. Die Differenz dann von Luxembourg? Hat dann mein Mann oder ich das Kind auf der Lohnsteuerkarte? Ich würde gerne 1 Jahr Erziehungsurlaub nehmen. Wieviel Geld bekommt man da? In der Broschüre steht irgendwas von ca 400 Euro, dann wieder von 1700 Euro. Ich blicke da einfach nicht durch!!! Die Geburtenzulage, geschiet dies Automatisch, wenn ich eine Geburtsurkunde des Kindes beilege?


Anonymous
Anonyme

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18 Jahren  ago  

Hallo malizia00,

der Differenzbetrag vom Kindergeld kommt derzeit bei uns einmal jaehrlich hierzu muss die Familienkasse von Luxembourg natuerlich wissen, wieviel Kindergeld in Deutschland erhalten wurde. Eine Bescheinigung hierueber gibts beim Arbeitsamt in Trier (die sind "manchmal" auch hilfreich).

In D steht das Kind auf der Steuerkarte deines Mannes und, sobald du wieder arbeiten gehst, bekommst du das Kind dann auch in L auf deine Steuerkarte (vorher Steuerklasse 2 00 (verheiratet keine Kinder), dann 2 01).

Wie die Regeln beim Erziehungsurlaub sind, weiss ich leider nicht, da ich (als Mann) bisher (noch) keinen genommen habe. Da fragst du am besten beim Arbeitgeber nach, wielange sie deinen Arbeitsplatz fuer dich freihalten muessen.

Die Sache mit dem Geld ist recht einfach, das ist eine entweder-oder-Geschichte: Die derzeit 485 Euro Erziehungszulage gibt es ab dem Ende des Mutterschutzes bis zum Ablauf des Monats, in dem euer Kind 2 (zwei) Jahre alt wird. ODER es gibt fuer ein halbes (1/2) Jahr die von dir angesprochenen ca. 1700 Euro Elterngeld. ODER, falls du halbtags wieder arbeiten gehen wuerdest fuer ein (1) ca. 850 Euro Elterngeld.

Bei der Geburtenzulage kann ich dir leider auch keine Auskunft geben, da uns diese nicht zustand.

Als letztes kann ich dir den, aus meiner Sicht, guten Rat geben, zur Familienkasse in Luxembourg zu gehen (ein "bisschen" Zeit im Gepaeck) und dann mit den Leuten hinter dem Schalter ganz freundlich sprechen (frei nach dem Sprichwort: "wie es in den Wald hineinruft, so schallt es hinaus..."), die sind dann, nach meiner Erfahrung, sehr hilfreich.

So, nun hoffe ich fuer dich, dass sich noch andere fuer deine uebrigen Fragen finden.

Gruss, Ralphael


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wienando
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18 Jahren  ago  

Hallo Raphael, ich bin in Lux beschäftigt und meine Frau in Deutschland. Dort bekommen wir auch das Kindergeld. Macht es Sinn in Luxemburg sich nach dem Kindergeld zu erkundigen bzw. haben wir einen Anspruch? Danke! Wienando


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Meffo
7079 Messages

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18 Jahren  ago  

Soweit das Kindergeld aus L das von D übersteigt, ergibt sich aus der Beschäftigung in L ein Anspruch auf den Differenzbetrag.

Siehe "Tipps", Punkt 9. Familienleistungen


Anonymous
Anonyme

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18 Jahren  ago  

Hallo Wienando,

ja es macht auf jeden Fall Sinn, denn warum solltet ihr was verschenken, was euch zusteht!

Die Broschuere von der cnpf (www.cnpf.lu) ueber "die Familienleistungen im Grossherzugtum Luxembourg" gibt sehr gut wider, was euch in welchem Umfang zusteht.

Es folgt ein kleiner Auszug: (ALLE BERECHNUNGEN MIT INDEX 652,16!!!)

Kindergeld bei einem Kind 185,60 Euro (D = 154 Euro) (+) mtl. 31,60 Euro, p.a. 379,20 Euro

bei zwei Kindern 440.73 Euro (D = 308 Euro) (+) mtl. 132,73 Euro, p.a. 1592,76 Euro

bei drei Kindern 802,74 Euro (D = 462 Euro) (+) mtl. 340,74 Euro, p.a. 4088,88 Euro

diese Liste ist fortfuehrbar..., ist doch schon was, oder?

Ausserdem gibts noch sogenannte Alterszulagen plus Schulanfangszulagen, finanziell gesehen, macht es also auf jeden Fall Sinn, den Antrag auf Kindergeld zu stellen.

In der Regel erfolgen diese "Kindergeldausgleichszahlung" einmal im Jahr.

Gruss, Ralphael