logo site
icon recherche
Forum / Allgemeines

Beliebtes Thema: Steuererklärung in Lux. oder: Ist mein Steuerberater eine Niete ??  

Anonymous
Anonyme

Offline

20 Jahren  ago  

Hallo zusammen,

folgendes hat sich zugetragen: ich habe 2003 im Juli angefangen in Lux zu arbeiten, vorher habe ich in D gearbeitet. Nun wollte ich schön ordentlich mit Steuerberater für Lux eine Steuererklärung machen und habe - weil nicht 12 Monate in Lux beschäftigt - auf eine Rückzahlung gehofft. Beim ersten Termin hat mir der Gute auch schön vorgerechnet, wieviel ich ungefähr zurückkriege (Angaben zu allen Einkommen in D + Lux sowie abzugsfähige Ausgaben hatte er) Als es jetzt - etwas verspätet wie es sich gehört:) - an die Steuererklärung ging, war er plötzlich der Meinung das ich gar nix zurückkriege, eher sogar nachzahlen müsste.

Wie kann das sein frag ich mich ???? (er konnte es mir nicht plausibel erklären)

Wird das deutsche Gehalt bei der Berechnung der Steuer in Lux berücksichtigt ? (Progression ??, aber Brutto hab ich in D nicht mehr verdient als in Lux und zwischen den Jobs lagen auch noch 2 Monate Renovier-Pause ohne Einkommen)

Vielleicht sollte ich die Steuererklärung doch noch auf eigene Faust machen ?? Welche Fristen gibt es da?? geht das noch für 2003 ??

Wer hat einen Tipp?? Gruss und Danke

Martin


Anonymous
Anonyme

Offline

20 Jahren  ago  

Hallo, ich habe auch im Sommer 2003 in Lux. begonnen. Habe für 2004 in BRD die Steuererklärung gemacht und auch noch was zurückbekommen. Ab 2004 werde ich sie nun in Lux. machen, wahrscheinlich auf eigene Faust. Gruss G.


Anonymous
Anonyme

Offline

20 Jahren  ago  

Natürlich für 2003 hab ich sie in BRD gemacht, sorry


Profilbild von
wolfgang
3 Messages

Offline

20 Jahren  ago  

Meiner Ansicht nach musst Du 2 Steuererklärungen machen, so'n Mist, weil Du das Luxemburger Geld in Luxembourg J(uli-Dec)und das deutsche Geld in Deutschland (Jan-Jun) versteuern musst.


Anonymous
Anonyme

Offline

20 Jahren  ago  

Zwei Steuererklärungen - klar, die deutsche ist schon erledigt -- die Frage ist nur, ob ich in Lux mit einer Rückzahlung rechnen kann

Für eine Nachzahlung würde ich mir die Mühe nur ungern machen 😉


Profilbild von
SteuerPerle
417 Messages

Offline

20 Jahren  ago  

Normalerweise gibt es eine ERstattung, wenn man während des Jahres in L begonnen hat. SteuerPerle


Anonymous
Anonyme

Offline

20 Jahren  ago  

Merci für die Hilfe

martin


Profilbild von member_10_year
Jumbo
SLS | D | 693 Messages

Offline

20 Jahren  ago  

Wie schon gesagt. Für die Zeit in D eine Steuererklärung in D und für die Arbeitszeit in L eine Erklärung in L. Nachzahlen mußten Grenzgänger bisher nicht. Laut Info vom lux. Finanzbeamten.

Wenn wirklich sowas vorkommen sollte dürftest du der erste sein und solltest dies im Forum hier direkt melden. Danke und viel Glück


Profilbild von
Meffo
7079 Messages

Offline

20 Jahren  ago  

Eine Steuererklärung führt doch in der Regel nicht dazu, dass sich der Berag der Einkünfte aus LU erhöht, sondern dass mehr als die pauschal berücksichtigten Werbungskosten und Sonderausgaben abgesetzt werden können. Es ist daher schon rein rechnerisch kein Grund ersichtlich, warum sich in einem solcehn Falle durch eine Steuererklärung die Steuerschuld erhöhen sollte.