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Forum / Allgemeines

bekommt hier schon einer Elterngeld als Grenzgänger?  

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butzel1
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17 Jahren  ago  

Hallo! Ich ,Frau,arbeite in Luxemburg in Teilzeit (50%), mein Mann arbeitet in Deutschland. Ich würde gerne Elterngeld anstelle des luxemburgischen Geldes beziehen, da mein Mann dann die restlichen Monate nutzen könnte. Wird denn das Elterngeld für mich in Deutschland von meinem ausländischen Gehalt berechnet oder bekomme ich nur den Sockelbetrag von 300 Euro? Andernfalls wenn ich den Vollzeit congé parental nehmen würde, bekomme ich dann nur 50% des Geldes??? Wer hat schon Erfahrungen gemacht und kann uns weiterhalfen bzw. gibt es eine kompetene Anlaufstelle die Ahnung von Grenzgängern hat? Viele Dank


Anonymous
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17 Jahren  ago  

Hallo Meine Freundin hat bei zwei Kindern und vorheriger Teilzeittätigkeit immer den vollen Betrag (ca 1800€) als Geldleistung während der 6 Monate congé parental erhalten. Was dann auch für dich so sein müßte. Für den Rest deiner Frage habe ich leider keine Antwort. Habe ein ähnliches Problem: Ich arbeite auch in L und mein Mann in D, und wir dachten eigentlich es müße eine Regelung geben,daß jeder in seinem "Anspruchsland" arbeitstechnisch gesehen seine Monate fürs Elterngeld oder congé parental beantragen kann, d. h. ich in L 8 bzw 12 Wochen n. d.Geburt plus 6 Monate congé p. und mein Mann die restl. Monate (ca 5) aus D. Das wäre aber zu einfach gedacht, zumindest haben auch wir noch keinen gefunden der sich damit auskennt. Aber irgendwo muß es doch einen Weg geben bei dem beide Anspruch haben, denn wenn beide Elternteile im gleichen Land arbeiten, können sie ja auch beide in dem Land entweder den Elternurlaub teilen, oder in L beide den congé p.in Anspruch nehmen.

Habe noch irgendwo hier im Forum gelesen, daß man anscheinend als Mutter welche in L arbeitet nur Anspruch auf Elterngeld aus D hat wenn man wohl danach nicht mehr arbeitet. Das heranzuziehende Gehalt würde natürlich den Verdienst der Mutter aus L sein. (Bis zum max Betrag der in D gezahlt wird auch so ca 1800€)


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Carrie
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17 Jahren  ago  

ich stehe auch vor demselben Problem und wir waren extra in Trier bei Pro Familia um uns zu informieren. Das (ernüchternde) Ergebnis hab ich hier schonmal veröffentlicht... Wenn ich (Mutter) hier in Lux den Congé Parenmtal in Anspruch nehme, lässt der lux. Staat sich bestätigen dass weder ich noch mein Partner eine Ähnliche Leistung in Lux oder einem anderen EU-Staat in Anspruch nehme. Pure Schikane gegen Granzgänger, denn was schert es Lux ob mein Mann noch ein paar Monate dt. Elterngeld bezieht oder nicht? Die Klagen gegen diese Handhabung laufen. Die Alternative ist, dass ich mich hier von meinem Arbeitgeber für ein halbes Jahr oder auch länger freistellen lasse (unbezahlter Urlaub) und in dieser Zeit in D. Elterngeld beantrage. Dann könnte mein Mann auch noch 2 Monate Elterngeld beziehen. Oder ich mache den lux. Congé Parental und mein Mann macht danach noch dt. Elternzeit ohne Bezahlung vom Staat (möglich bis das Kind 3 Jahre alt ist mit Zustimmung des Arbeitgebers)... So ist mein letzter Stand der Dinge - bin aber immer interessiert an ev. Neuerungen!


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butzel1
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17 Jahren  ago  

Und habt ihr euch schon entschieden? Ist ja nicht so ganz einfach. Weißt du vielleicht ob ich mit meiner 50% Stelle trotzdem die ca.1700 Euro aus Luxemburg für das halbe Jahr bekommen würde oder nur die Hälfte? Bzw. bekäme man das dt. Elterngeld denn auf Basis des lux. Einkommens? Bis wann muss man den spätestens sich für den congé parental ntschieden haben, da gibt es ja bestimmt irgendwelche Fristen!? LG butzel1


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Carrie
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17 Jahren  ago  

wir haben uns für den "üblichen" Weg entschieden - also ich mache die 6 Monate CP hier in Lux. und in der Zeit sehen wir mal wie so alles läuft und ob mein Mann dann ev. noch ein paar Monate unbezahlten Erziehungsurlaub in D nimmt... Den CP muss man recht früh beantragen. Die genaue Frist weiß ich leider nicht mehr, aber ich habe am 08.03.2008 Geburtstermin und musste den Antrag bis Anfang November gestellt haben - glaube ich... Das könnten 20 Wochen sein??? Wie das mit der Bezahlung im CP bei einer halben Stelle ist weiß ich leider nicht...


Anonymous
Anonyme

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17 Jahren  ago  

Hallo

Ich habe es schriftlich vorliegen, daß man den Conge parental bis spätestens 2 Monate vor Beginn des Mutterschutzes beantragen muß. Mein ET ist 21.03.08, Mutterschutz beginnt am 25. 1.08. Mußte somit schon bis zum 25.11.07 diesen beantragen. Die Bezahlung im CP bei einer halben Stelle ist die gleiche wie bei einer ganzen. War auf jedenfall bisher bei meiner Freunin schon zweimal so. Gruß Bella1


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Toni03
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17 Jahren  ago  

Hallo,

ich stehe vor dem gleichen Problem. Ich bin Grenzgänger und mein Mann arbeitet in Deutschland. Wir bekommen im März ( errechneter Geburtstermin 19.03.08) unseren ersten Nachwuchs. Ich mache 6 Monate Conge Parental und danach wollte mein Mann eigendlich in Deutschland 2 oder 3 Monate Elternurlaub machen. So wie ich das ganze hier verstehe, hat mein Mann kein recht auf diesen Eltern- bzw. Erziehungsurlaub in Deutschland? Bzw. er kann zwar zuhause bleiben, bekommt aber kein Geld dafür (67% des Einkommens)!Stimmt das? Oder wie läuft das? Wo kann ich das in Deutschland erfragen?