Hallo, ich habe die beliebte Kombination gewählt, mein KfZ wegen dem niedrigeren Beitragssatz auf meine Mutter anzumelden. Dies hat auch jahrelang keine Probleme bereitet. Nun hat die Luxemburger Steuerbehörde den Betrag abgelehnt, weil Beitragspflichtig ein dritter ist, auch, wenn der Ersatz des Betrages an den Dritten (also, das ich den Beitrag tatsächlich gezahlt habe) nachgewiesen werden kann. Ist die Behörde hier im Recht ?
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