Meine Frau arbeitet seit Mai 04 auch in Luxemburg (3/4 Stelle). 1.) Müssen wir eine Steuererklärung abgeben? 2.) Falls ja, geht das dann noch für 2004? 3.) Welche Ausgaben können wir steuermindernd geltend machen?
Danke.
Meine Frau arbeitet seit Mai 04 auch in Luxemburg (3/4 Stelle). 1.) Müssen wir eine Steuererklärung abgeben? 2.) Falls ja, geht das dann noch für 2004? 3.) Welche Ausgaben können wir steuermindernd geltend machen?
Danke.
Wenn beide in Luxemburg arbeiten, muss eine Steuererklärung abgegeben werden. Wenn Sonderausgaben und evtl. Schuldzinsen etc. vorhanden sind, kann dabei ja auch evtl. eine Erstattung rauskommen. Abgabe der letzten 5 Jahre möglich. 3.) Sonderausgaben: Versicherungen, Bausparverträge Schuldzinsen, Werbungskosten Nicht selbständige Arbeit: z.B. Bewerbungskosten etc.
Laden Sie die Grenzgänger-App herunter, um keine Neuigkeiten zu verpassen!
Wählen Sie Ihren Store aus:
Scannen Sie den QR-Code
Scannen Sie den QR-Code