Hallo,wer kann helfen.Erst jetzt ist aufgefallen,dass wir,das Kindergeld eigentlich nur von Lux.erhalten dürften.Da wir beide aber seit 5 Jahren in Lux.arbeiten,haben wir das Kindergeld von Lux.erhalten und den Ausgleich von Deutschland.Obwohl ich damals dies telefonisch der Caisse in Lux.mitgeteilt hatte.Nun fordert die Deutsche Fam.-Kasse das Kindergeld von 4 Jahren von uns privat zurück.Das letzte Jahr kann die Kasse noch von Lux. zurückverlangen.Wer kennt ähnliche Fälle? Immerhin geht es hier um einiges.Danke.
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Diesel wird in Luxemburg günstiger
Ich vermute, umgekehrt wird ein Schuh daraus. Wenn jemand in seinem Antrag auf Kindergeld die richtigen Angaben macht und dennoch fälschlicher Weise eine Leistung erhält, der sollte darauf vertrauen können, dass eine Behörde ihre Richtlinien kennt und richtig auf den Einzelfall anwendet. Ich würde auf Vertrauensschutz plädieren. Zusätzlich würde ich in Luxemburg anfragen, ob sie in diesem Falle, wo doch etliches schief gelaufen zu sein scheint, nachträglich die Kindergeldleistung übernehmen. Evtl. Gewerkschaft, Kammer oder Ombudsman einschalten. Es kann doch wohl nicht sein, wenn sich die Behörden selber irren, dass dann der Einzelne samt seiner Familie der Leidtragende sein soll.
Die richtigen bzw. vollständigen Angaben wurden hier aber wohl nur gegenüber der Luxemburger Familienkasse gemacht. Besser wäre es wohl gewesen beiden, also auch dem deutschen Leistungsträger - der ja auch den größeren Anteil der Leistungen gezahlt hat - die neue Situation mitzuteilen , die Deutschen hätten sicher sofort darauf verwiesen, daß ab sofort primär Lux zuständig ist.
Klar - hinterher ist man immer schlauer. Ich denke, daß in diesem Fall wenig zu machen ist, wenn die Angaben, daß beide nun in Lux arbeiten, den deutschen Behörden nicht vorlagen. Die Lux Behörde auf "Falschauskuft" o.ä. zu verklagen wird ja wohl auch wenig ausichtsreich sein, vor allem wenn die Angabe nur mündlich erfolgt ist.
Unverständlich ist allerdings, das D nicht in der Lage ist, sich das komplette Geld aus 4 Jahren aus Lux zurückzuholen. Es ist schliesslich unbestritten, daß der Leistungsanspruch in Lux in voller Höhe bestanden hat. Vielleicht kann man hier mit den Luxemburger Behörden noch einmal sprechen. Man wird aber meiner Ansicht nach auf Entgegenkommen angewiesen sein.
Gruss
Martin