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Forum / Allgemeines

Behinderung  

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Jack
117 Messages

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21 Jahren  ago  

Ich weiß dass man sich in Deutschland über einen Lohnsteuerermäßigungsantrag einen zusätzlich Freibetrag bei Behinderung eintragen lassen kann. Geht sowas auch in Luxemburg?? Oder lohnt es sich in solchen Fällen eine steuererklärung in Luxemburg abzugeben??


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Hamisso
2364 Messages

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21 Jahren  ago  

Körperliche Behinderung, Körpergebrechen und/oder Minderung der Arbeitsfähigkeit kann Einkommenssteuer mindernd geltend gemacht werden als „außergewöhnliche Belastung“. Inwieweit die Belastung über die normale Belastbarkeit hinausgeht, muss entweder im Einzelnen durch Belege und Atteste nachgewiesen werden. Oder es können Pauschalbeträge beantragt werden. Hierzu notwendig ist eine ärztliche Bescheinigung über den Grad der Arbeitsfähigkeit. Grundsätzlich ist es auch in L möglich, sich schon auf der Lohnsteuerkarte Freibeträge für außergewöhnliche Belastungen eintragen zu lassen. Ob sich diese Möglichkeit auch auf außergewöhnliche Aufwendungen wegen Behinderung erstreckt, entzieht sich meiner Kenntnis. Meine Empfehlung: Schreiben Sie an Ihr zuständiges Lohnsteueramt Ihr Anliegen und fordern Sie dabei das betreffende Antragsformular an!


Profilbild von member_10_year
Jumbo
SLS | D | 697 Messages

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21 Jahren  ago  

Die Verfahrensweise ist die gleiche wie in Deutschland. Ein anerkannter Behinderter erhält auf der Lohnsteuerkarte einen Freibetrag eingetragen.(Voraussetzung: Anerkennung einer Behinderung! Einmal vom deutschen Versorgungsamt (Kopie beifügen) oder auch anerkannt in Luxemburg. Aus jedem Schreiben ist die Prozentzahl der Behinderung ersichtlich. Bei der Beantragung einer lux. Steuerkarte muß man als Grenzgänger einen zusätzlichen Vordruck ausfüllen, Kopie vom lux. oder dt. Versorgungsamt beifügen und beides an die Steuerbehörde einsenden. Den separaten Antrag (Gewährung eines Freibetrages) gibt es auch von der gleichen Stelle von der das Antragsformular für die lux. Steuerkarte kommt. Für Grenzgänger: "Administration des Contributions , Bureau RTS Non Residents, 5 rue de Hollerich, L-2982 Luxembourg" Wichtig: als anerkannter Behinderter in Luxemburg, "travailleur handicapé " das luxemburgische Bescheid muß vorliegen, erhält man zusätzlich 6 Tage Urlaub. Gruß Jumbo