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Diesel und SP98: zwei Senkungen in Luxemburg
Forum / Allgemeines

Begründungsanfrage für abgelehnte Bewerbung  

Anonymous
Anonyme

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18 Jahren  ago  

Hi,

gibt es hier in L einen Anspruch darauf, die Beweggründe für eine abgehlehnte Bewerbung zu erfahren? Ich habe mich in meinen 20 Berufsjahren jetzt zum ersten mal schriftlich beworben, und bin abgelehnt worden. Jetzt möchte ich wissen ob es an der Bewerbung oder am Profil liegt und wo es was zu verbessern gibt.

Vielen dank schon mal

ichichich


Anonymous
Anonyme

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18 Jahren  ago  

...einen Anspruch ... lol...

Deine Absage tut mir leid - Du kannst ja da mal nachfragen, aber die können dir doch was vom Pferd erzählen und Du weisst nicht, ob es die Wahrheit ist oder nicht. Wenn es eine "gute" HR Abteilung ist, werden sie Dir was sagen von wegen Dein Profil passt nicht auf die Stelle, um Dich persönlich nicht noch mehr zu kränken. Aber ob das die Wahrheit ist, ist eine andere Frage.

Gibt es in D so ein "Anrecht" ?


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Meffo
7079 Messages

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18 Jahren  ago  

Ich glaube ebenfalls nicht, dass man in dieser Frage mit Rechtsansprüchen viel weiter kommt.

Entweder das Unternehemn legt Wert auf qualifiziertes Personal und verhält sich entsprechend; dann wird es von sich aus Fragen beantworten.

Oder das Unternehmen verfolgt die gegenteilige Strategie. Dann frage ich mich, was die Antwort eines solchen Unternehmens für einen Wert für den Bewerber haben sollte. Er kann sich dann hinterher nur noch beglückwünschen...


Profilbild von member_10_year
Jumbo
SLS | D | 697 Messages

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18 Jahren  ago  

Anspruch stellen???? Wo denkst du hin ??ß Meine Vorredner haben es auch schon schön formuliert. Du kannst anrufen und dich freundlich erkundigen, damit du Lehren oder Erkenntnisse erhälst. Mehr ist nicht drin. Ansonsten abheften, in einer Excel Datei alle Absagen speichern und irgendwann dem Arbeitsamt oder Rentenanstalt vorlegen. Als Nachweis, dass du dich bemüht hast. Dann kannst du immer noch "Ansprüche" geltend machen mit dem Hinweis (deutsche Gerichtsurteil liegt vor) : "Der Arbeitsmakrt verschließt sich dir" Gruß Jumbo

spreche auch aus Erfahrung ....


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Soleil
505 Messages

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18 Jahren  ago  

leider gibt es in deutschland (hier in .lu glaub ich auch) die möglichkeit, gegen eine ablehnung zu klagen, sofern der verdacht aufkommt, aufgrund diskriminationsgründen (rassen, geschlechts etc.) abgelehnt worden zu sein.

wenn ich mir das als arbeitgeber anschaue, kriege ich das kotzen unnd hoffe, niemals mehr wen einstellen zu müssen.

sun


Anonymous
Anonyme

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18 Jahren  ago  

Danke für die Antworten.

Es geht mir nicht um ein "einklagen". Es wäre mir einfach wichtig ehrlich zu erfahren warum ich dieses schön formulierte: "was willst du denn? bleib doch wo du bist" erhalten habe. Ich hatte es halt bisher noch nicht nötig eine Bewerbung zu schreiben. Durchschnittlich habe ich alle 1,5 - 2 Jahre den Arbeitgeber gewechselt. Bin halt hin und habe mich vorgestellt. So etwas ging/geht halt noch im Bauhandwerk. Da ich mich Umorientieren will habe ich mich auf eine Stellenanzeige im Wort gemeldet. Naja und als Feedback nur ein nein ist nicht sehr viel. Ich schreibe die Firma einfach an und frag nach warum, wieso, weshalb.

Danke noch mal und gute nacht

ichichich


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Meffo
7079 Messages

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18 Jahren  ago  

Die Richtlinie gegen Diskriminierung gilt EU-weit. Es ist nur unterschiedlich geregelt, wer wann die Beweislast hat (z.B. harcèlement sexuel). Derartige Bestimmungen gibt es sogar in den USA, dem "Land der unbegrenzten Möglichkeiten".

Da es nur moralisch einwandfreie Patrone gibt, die nichts anderes als das psychische und physische Wohlergehen ihrer Untergebenen im Auge haben, sind solche Gesetze freilich überflüssig.

Zumal ein Beschäftigter, der vors Arbeitsgericht zieht, sich das 1. nicht leisten kann und 2. den Arbeitsplatz sowieso schon los ist.


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Soleil
505 Messages

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18 Jahren  ago  

*lach*

meffo, sollte ich das nu als sidekick verstehen?

in meinen augen und für mein kleines unternehmen muss ein angestellter "passen", also die chemie stimmen, die einstellung stimmen und der bildungsstand, umgangsformen stimmen.

dann ist mir egal, welches geschlecht, alter oder religion 🙂

sun


Anonymous
Anonyme

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18 Jahren  ago  

Dein Schreiben könnte, z.B. aufgrund des oben schon erwähnten Gesetztes, evtl. mißverstanden werden, sodaß Du nochmals eine nichtssagende Antwort oder gar keine bekommst.

Da es Dir tatsächlich um die Information geht und nicht darum, die Firma in die Pfanne zu hauen, bietet es sich an, den Unterzeichner des Schreibens anzurufen und ihm Deine Situation zu schildern: daß Du wenig Erfahrung im Bewerbungsschreiben hast, aber gerne (auch für ein unverbindliches Gespräch) vorbeikommen würdest, und: welche Fähigkeiten und Kenntnisse Du für eine Einstellung in dieser Firma hättest mitbringen sollen (gibt Dir durch die Hintertür vielleicht die Antwort auf Deine Frage). Hier läßt sich das Gespräch auf die Situation Deiner Branche in Lux überleiten und mit der Frage verbinden, ob nicht in einer anderen Firma ein engagierter Mitarbeiter Deines Profils gebraucht wird.

Tip: Telefonat vorbereiten durch Erstellung eines kleinen, strukturierten Fragekatalogs und bereitgelegte Unterlagen.

Viel Glück!