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Benzin wird in Luxemburg billiger
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befristeter oder unbefristeter arbeitsvertrag  

Anonymous
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19 Jahren  ago  

hallo leute, ich habe 24 monate in luxemburg bei einer spedition im lager gearbeitet. ich hatte zuerst einen vertrag über 6monate der dann nochmal um 6 monate verlängert wurde un dann nochmal um 12 monate. 2 tage bevor mein vertrag auslief habe ich ein schreiben erhalten das mein vertrag auslaufe. nun bin ich mir aber nicht sicher ob mein vertag nicht doch als unbefristeter angesehen werden könnte.

auf der seite http://www.itm.etat.lu/droit/de/1/1.5/1.htm sind die regelungen mit befristeten arbeitsverträgen beschrieben. dort habe ich unteranderem das gefunden:

Daher legt das Gesetz vom 24. Mai 1989 über den Arbeitsvertrag den gesetzlichen Anwendungsbereich des befristeten Vertrages fest. Es eröffnet den Parteien die Möglichkeit, einen befristeten Vertrag „für die Erledigung einer genau bestimmten und vorübergehenden Aufgabe" abzuschließen. Nach dem Gesetz darf der befristete Vertrag nicht darauf abzielen, dauerhaft eine der normalen und ständigen Unternehmenstätigkeit dienende Stelle zu besetzen. Das Gesetz enthält eine beispielhafte Aufzählung der Tätigkeiten, die es als genau bestimmt und vorübergehend ansieht. Es ermächtigt die Regierung, die im Gesetz enthaltene beispielhafte Aufzählung über eine großherzogliche Verordnung zu ergänzen, die nach obligatorischer Stellungnahme des Staatsrates und mit Zustimmung der Arbeitskommission der Abgeordnetenkammer erlassen wird.

und Nach dem Gesetz ist der befristete Vertrag für die Ausführung einer bestimmten, gelegentlich anfallenden und zeitlich begrenzten Arbeit, die nicht zum laufenden Betrieb des Unternehmens gehört, zulässig.

da ich aber meiner ansicht nach eine arbeit hatte, die eigentlich zum laufenden betrieb gehört (Lagerarbeiter bei einer spedition), wollte ich gerne wissen ob ich den vertrag als unbefristet ansehen kann.

vielen dank für eure hilfe mopedmoped

Es eröffnet den Parteien die Möglichkeit, einen befristeten Vertrag „für die Erledigung einer genau bestimmten und vorübergehenden Aufgabe" abzuschließen. Nach dem Gesetz darf der befristete Vertrag nicht darauf abzielen, dauerhaft eine der normalen und ständigen Unternehmenstätigkeit dienende Stelle zu besetzen. Das Gesetz enthält eine beispielhafte Aufzählung der Tätigkeiten, die es als genau bestimmt und vorübergehend ansieht. Es ermächtigt die Regierung, die im Gesetz enthaltene beispielhafte Aufzählung über eine großherzogliche Verordnung zu ergänzen, die nach obligatorischer Stellungnahme des Staatsrates und mit Zustimmung der Arbeitskommission der Abgeordnetenkammer erlassen wird.


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Meffo
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19 Jahren  ago  

Die arbeitsrechtliche Situation ist relativ klar. Dennoch versuchen immer mehr Unternehmen, diese klare Bestimmungen zu unterlaufen. Hier solltest Du auch nachprüfen, was zum Grund der Befristung selbst im Arbeitsvertrag steht, etwa Vertretung Mutterschaftsurlaub, befristetes Projekt, befristeter Mehranfall an Arbeit o.ä. Wenn im Vertrag dazu gar nichts steht, ist dies ein Indiz für eine unbefristete Position. Zweite Stufe: Recht haben ist noch nicht Recht bekommen. Wenn der Arbeitgeber auf Beendigung besteht, springt im Höchstfall eine Entschädigung heraus. Auch nicht schlecht; aber dann muss man wieder die Kosten des Rechtsstreits davon abziehen.


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19 Jahren  ago  

Was passiert, wenn ich Recht bekomme, aber nicht mehr Arbeitgeber bin oder bleiben will?

Erhalte ich dann eine Abfindung? Wenn ja, wie hoch?


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Hamisso
2364 Messages

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19 Jahren  ago  

Du vermietest wohl Deine Arbeitskraft, aber heutzutage nennt man solche Menschen "Arbeitnehmer". Verständlich, dass man da etwas durcheinander kommt. Also Entschädigung bekommt man in der Regel dafür, dass man das Arbeitsverhältnis fortsetzen möchte, der andere Vertragspartner dies aber nicht will. Anders gesagt, wenn Du Deinen Willen zum Ausdruck bringst, Du willst eh nicht mehr, dann hast Du damit auf eine Entschädigung verzichtet. Das geht soweit, dass Du sogar am Arbeitsplatz erscheinen musst und Deine Arbeitskraft anbieten, der Arbeitgeber muss erkennbar und beweisbar zeigen, dass er Dir die Arbeit nicht "geben" will. Ausnahme ist nur, wenn Dir die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses aufgrund des Verhaltens des Arbeitgebers nicht zumutbar ist (zum Beispiel sexuelle Belästigung).