hallo leute, ich habe 24 monate in luxemburg bei einer spedition im lager gearbeitet. ich hatte zuerst einen vertrag über 6monate der dann nochmal um 6 monate verlängert wurde un dann nochmal um 12 monate. 2 tage bevor mein vertrag auslief habe ich ein schreiben erhalten das mein vertrag auslaufe. nun bin ich mir aber nicht sicher ob mein vertag nicht doch als unbefristeter angesehen werden könnte.
auf der seite http://www.itm.etat.lu/droit/de/1/1.5/1.htm sind die regelungen mit befristeten arbeitsverträgen beschrieben. dort habe ich unteranderem das gefunden:
Daher legt das Gesetz vom 24. Mai 1989 über den Arbeitsvertrag den gesetzlichen Anwendungsbereich des befristeten Vertrages fest. Es eröffnet den Parteien die Möglichkeit, einen befristeten Vertrag „für die Erledigung einer genau bestimmten und vorübergehenden Aufgabe" abzuschließen. Nach dem Gesetz darf der befristete Vertrag nicht darauf abzielen, dauerhaft eine der normalen und ständigen Unternehmenstätigkeit dienende Stelle zu besetzen. Das Gesetz enthält eine beispielhafte Aufzählung der Tätigkeiten, die es als genau bestimmt und vorübergehend ansieht. Es ermächtigt die Regierung, die im Gesetz enthaltene beispielhafte Aufzählung über eine großherzogliche Verordnung zu ergänzen, die nach obligatorischer Stellungnahme des Staatsrates und mit Zustimmung der Arbeitskommission der Abgeordnetenkammer erlassen wird.
und Nach dem Gesetz ist der befristete Vertrag für die Ausführung einer bestimmten, gelegentlich anfallenden und zeitlich begrenzten Arbeit, die nicht zum laufenden Betrieb des Unternehmens gehört, zulässig.
da ich aber meiner ansicht nach eine arbeit hatte, die eigentlich zum laufenden betrieb gehört (Lagerarbeiter bei einer spedition), wollte ich gerne wissen ob ich den vertrag als unbefristet ansehen kann.
vielen dank für eure hilfe mopedmoped
Es eröffnet den Parteien die Möglichkeit, einen befristeten Vertrag „für die Erledigung einer genau bestimmten und vorübergehenden Aufgabe" abzuschließen. Nach dem Gesetz darf der befristete Vertrag nicht darauf abzielen, dauerhaft eine der normalen und ständigen Unternehmenstätigkeit dienende Stelle zu besetzen. Das Gesetz enthält eine beispielhafte Aufzählung der Tätigkeiten, die es als genau bestimmt und vorübergehend ansieht. Es ermächtigt die Regierung, die im Gesetz enthaltene beispielhafte Aufzählung über eine großherzogliche Verordnung zu ergänzen, die nach obligatorischer Stellungnahme des Staatsrates und mit Zustimmung der Arbeitskommission der Abgeordnetenkammer erlassen wird.