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Forum / Allgemeines

Befristeter Arbeitsvertrag und Elternurlaub  

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chica
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19 Jahren  ago  

Hallo! Weiß zufällig Jemand was darüber, ob sich ein Zeitarbeitsvertrag verlängert, wenn man zwischendurch Eltern- / Erziehungsurlaub nimmt? Wird das halbe Jahr hinten angehängt oder "verfällt" es einfach? Oder kommt das ganz auf den Arbeitgeber drauf an? Gibt es sonst etwas zu beachten, wenn man mit einem Zeitarbeitsvertrag einen Antrag auf Elternurlaub stellt? Vielen Dank für alle Infos! Liebe Grüße, chica


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Meffo
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19 Jahren  ago  

Ein befristeter Arbeitsvertrag verlängert sich durch Elternurlaub nicht, sondern endet, wann er endet. Der Elternurlaub indes samt Leistungsbezug läuft in der Restdauer weiter.

CEP-L, Le congé parental (4.e éd.), Loi du 12 février 1999, p. 36, [3: Le congé parental et la fin d'un contrat à durée déterminée]


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chica
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19 Jahren  ago  

Herzlichen Dank für die Info! D. h. wenn man den Elternurlaub kurz vor Ende eines befristeten Arbeitsvertrages nimmt, könnte man ihn auf diese Weise quasi "verlängern"?


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Meffo
7079 Messages

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19 Jahren  ago  

Das heißt:

1.) Ein befristeter Arbeitsvertrag läuft immer bis zu dem darin vereinbarten Termin. Immer. Immer. Immer (Ausnahme: fritslose Kündigung aus schwerwiegendem Grund).

2.) Der begonnene und genehmigte Elternurlaub läuft bis zu seinem normalen Ende weiter, auch wenn das Beschäftigungsverhältnis beendet ist.


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schatz
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19 Jahren  ago  

Wie sieht das bei Unternehmen aus die restrukturiert werden und der Arbeitnehmer einen unbefristeten Arbeitsvertrag hat und sich während der Umstrukturierung im Elternurlaub befindet. Wieviel Gehälter (nach zehnjähriger Betriebszugehörigkeit) würde der Arbeitnehmer noch bekommen. Ich danke Euch


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Meffo
7079 Messages

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19 Jahren  ago  

Bei Massenentlassungen ist ein Sozialplan auszuhandeln:

Kollektiventlassungen erfordern einen Sozialplan, http://www.diegrenzgaenger.lu/edito.php?edito_id=210

Der Elternurlaub interessiert hierbei wenig, da er juristisch gesehen das Beschäftigungsverhältnis nur "schweben" lässt (Recht auf Wiederaufnahme der Beschäftigung nach Ende des Elternurlaubs). Außerdem gilt, wer Schwangerschafts- oder Elternurlaub nimmt, deswegen nicht schlechter gestellt werden darf.

Die Höhe der Abfindung ist grundsätzlich Verhandlungssache. Ich würde schätzen, pro Jahr +/- 1 Monatsgehalt.