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95er Benzin wird in Luxemburg teurer
Forum / Allgemeines

Befristeter Arbeitsvertrag  

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Galaxis18
81 Messages

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17 Jahren  ago  

Hallo, ich lebe in Deutschland und habe einen befristeten Arbeitsvertrag in Luxembourg, der bis November läuft.Ich hoffe natürlich, das der Vertrag verlängert wird. Eine Bekannte sagte allerdings, dass ich mich 3 Monate vor Ablauf in Deutschland beim Arbeitsamt melden muss, falls das Arbeitsverhältnis nicht fortgesetzt wird,sonst hätte ich eine Sperre beim Arbeitslosengeld. Könnt Ihr mir bitte Auskunft geben? Vielen Dank


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Meffo
7079 Messages

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17 Jahren  ago  

Richtig ist, dass in D die Meldung erfolgen muss, sobald vorauszusehen ist, dass Arbeitslosigkeit kommen wird. Nur die Papiere in L bekommst Du erst, wenn Du effektiv arbeitslos bist.

Das ist eben Behörden-Dialektik, wo man sich nichts bei denken muss.

Um auf Nummer sicher zu gehen, wäre es schon zu empfehlen, sich von der Agentur schriftlich bestätigen zu lassen, dass man sich gemeldet hat.


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Kanoo
8 Messages

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17 Jahren  ago  

Hallo,

mir geht's genauso.

Du musst Dich 3 Monate vorher "arbeitssuchend" melden. Oder spätestens zu dem Zeitpunkt an dem Du erfährst, dass Du arbeitslos wirst.

Dies geht inzwischen auch über die Hotline oder per Mail. Man muss dafür nicht mehr hingehen und auf den unendlichen Gängen des Arbeitsamtes rumhängen.

Das geht natürlich nur, wenn die Dich schon kennen und Du eine entsprechende Akte hast. Aber dann eigentlich problemlos.

Hast Du denn überhaupt Anspruch auf Arbeitslosengeld? Sonst bringt das ja eh alles nix...


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Galaxis18
81 Messages

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17 Jahren  ago  

Hallo Kanoo, vielen Dank für Deine Auskunft. Anspruch auf Arbeitslosengeld habe ich ,da ich seid 2 Jahren durchgehend in Luxembourg gearbeitet habe, ich habe den Arbeitgeber gewechselt und es ist heute üblich,dass man erst einmal einen befristeten Arbeitsvertrag bekommt. Ich werde morgen beim Arbeitsamt anrufen und hoffe das alles per E-Mail zu machen ist.Noch mehr hoffe ich natürlich, das ich das Arbeitsamt nicht brauche. Nochmals Danke.