Du musst unterscheiden zwischen dem Luxemburger Arbeitsrecht (das nur Mindestanforderungen stellt und daran entsprechende juristische Konsequenzen knüpft) und den Gepflogenheiten der Personalchefs. Deren Gepflogenheiten sind oft weniger vom geltenden Arbeitsrecht als von den eigenen Gepflogenheiten geprägt: welche Ausbildung man erfahren hat, welche Philosophie man gelernt hat, die Unternehmenskultur, die stark von der Muttergesellschaft abhängt (Frankreich, Belgien, USA, Deutschland, ...)
Dann ist natürlich ein Unterschied, ob Groß- oder Familienunternehmen, welche Branche, ob Industrie, Handel oder Dienstleistung,....
Das einzige, was man allgemein darüber sagen kann:
Es ist keine allgemein gültige Aussage möglich.