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Forum / Allgemeines

Bedeutung des "être domicilié "  

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katzi
12 Messages

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19 Jahren  ago  

Hallo ins Forum, immer wieder stolpert man bei Gesetzen über die Voraussetzung des "être domicilié au Luxembourg" bei natürlichen Personen. Bedeutet dies "gemeldet sein"?


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luxlex
544 Messages

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19 Jahren  ago  

Heißen tut es eigentlich "seinen Wohnsitz haben", in den meisten Fällen wird das mit "gemeldet sein" übereinstimmen, da das Eine ja eine Bedingung für das Andere ist ... Je nach dem, worum es sich handelt, kann es aber sein, dass tatsächlich kontrolliert wird, ob man da auch wohnt...


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Meffo
7079 Messages

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19 Jahren  ago  

"Seinen Wohnsitz haben" ist nicht dasselbe wie "gemeldet sein". Unlängst hat der damalige Innenminister Wolter selber erklärt, dass die Gemeinde mit der Wohnungsanmeldung lediglich eine Erklärung des Anmeldenden entgegen nimmt, womit aber nichts bewiesen wird. Was eine Wohnung oder ein Wohnsitz darstellt, entscheidet sich im Zusammenhang des jeweiligen Gesetzes, zum Beispiel dem Einkommensteuergesetz, nach objektiven Kriterien.

Siehe dazu Wohnsitz – oder was?, http://www.diegrenzgaenger.lu/edito.php?edito_id=499

Wer ist nach dem Einkommenssteuergesetz "ansässig"?, http://www.diegrenzgaenger.lu/edito.php?edito_id=680


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luxlex
544 Messages

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19 Jahren  ago  

Ja, ist schon klar, was ich nur sagen wollte... wenn die entsprechende Behörde nicht "physisch" kontrolliert, sondern sich auf die Akten basiert, wird wohl im nationalen Personenregister nachgesehen ob die eingetragene Adresse in Luxemburg ist...


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katzi
12 Messages

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19 Jahren  ago  

Vielen Dank für Eure Informationen und Schönen Tag