Hallo ins Forum, immer wieder stolpert man bei Gesetzen über die Voraussetzung des "être domicilié au Luxembourg" bei natürlichen Personen. Bedeutet dies "gemeldet sein"?
Heißen tut es eigentlich "seinen Wohnsitz haben", in den meisten Fällen wird das mit "gemeldet sein" übereinstimmen, da das Eine ja eine Bedingung für das Andere ist ... Je nach dem, worum es sich handelt, kann es aber sein, dass tatsächlich kontrolliert wird, ob man da auch wohnt...
"Seinen Wohnsitz haben" ist nicht dasselbe wie "gemeldet sein". Unlängst hat der damalige Innenminister Wolter selber erklärt, dass die Gemeinde mit der Wohnungsanmeldung lediglich eine Erklärung des Anmeldenden entgegen nimmt, womit aber nichts bewiesen wird. Was eine Wohnung oder ein Wohnsitz darstellt, entscheidet sich im Zusammenhang des jeweiligen Gesetzes, zum Beispiel dem Einkommensteuergesetz, nach objektiven Kriterien.
Siehe dazu Wohnsitz – oder was?, http://www.diegrenzgaenger.lu/edito.php?edito_id=499
Wer ist nach dem Einkommenssteuergesetz "ansässig"?, http://www.diegrenzgaenger.lu/edito.php?edito_id=680