Nun ja, dass in Luxemburg alles etwas anders ist als bei und - daran gewöhnt man sich. Dass die Verwaltung Luxemburgs lieber Französisch als Deutsch spricht habe ich selbst bei einem Praktikum erlebt. Der folgende Brief der Luxemburger Steuerverwaltung kann ich aber beim besten Willen nicht ernst nehmen:
Zitat: "Um die Vergünstigungen des Artikels 157 Ter L.I.R. zu erlangen sind Sie gebeten, uns die Einkünfte ihrer Ehefrau über den Zeitraum vom 01.01.2005 bis zum 31.12.2005 zu zusenden. ..."
Nein, da behalten wir lieber die Einkünfte und verzichten auf die Steuervergünstigungen ;-)))))