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Forum / Allgemeines

BE-D-LUX  

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UlfRocco1105
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17 Jahren  ago  

Guten Abend,

ich befinde mich in einer diffizilen Situation, die ich gern zusätzlich verkompliziren möchte 😉

Ich arbeite in Luxemburg. Mein Hauptwohnsitz (und einziger offizieller Wohnsitz) ist Deutschland. Da mein Wohnsitz sehr weit weg ist, habe ich hier auch eine Wohnung, welche allerdings mein Arbeitgeber für mich angemietet hat.

Jetzt verkompliziert sich alles. Mein Arbeitgeber möchte, dass ich nach Belgien gehe. Das würde dann heissen: Arbeitsort Belgien, Kontrakt und Gehalt aus Luxemburg, gemeldet in Deutschland.

Ist sowas überhaupt möglich? Gibt es besonderes zu beachten? Wo werde ich besteuert, wo muss ich überall Steuererklärungen abgeben (in Belgien brauche ich ja auch eine Wohnung, die wird dann auch vomLuxenburger Arbeitgeber bezahlt).

Zusätzlich werde ich in 3 Monaten heiraten. Was hat das dann für konsequenzen (meine Partnerin wirde weiter in Deutschland wohnen und arbeiten)

Sorry für die vielen Fragen, aber momentan laufe ich blind durch die Welt weil ich nicht weiss, was ich in den noch ausstehenden Gehaltseverhandlungen beachten muss, um mich nicht schlechter zu stellen als heute.

Vielen Dank!

MHB


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Meffo
7079 Messages

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17 Jahren  ago  

Normalerweile ist die Regel (wenn es sich nicht um eine Entsnedung handelt), dass das Gehalt dort der Einkommenstsuer bzw. Lohnsteuer unterliegt, wo es erarbeitet wurde. Das wäre dann in Belgien.

Wenn Du Fragen wg. Entsendungj hast, wende Dich am besten an ITM oder ADEM. Du solltest Dir von Deinem AG alles vorher schriftlich geben lassen, ehe Du irgendwo versauerst. Ideal wäre vielleicht, Dein Gehalt netto d.h. nach Steuerabzug zu vereinbaren. Dann ist die Steuerfrage nur noch ein Problem Deines Arbeitgebers.

Übrigens bist Du normalerweise auch im Beschäftigungsland sozialversichert (Krankenaksse, Rente, mit den entsprechenden Sozialabgaben).

Zuerst solltest Du vielleicht mal klären, wie lange denn die Chose in Belgien dauern soll.


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UlfRocco1105
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17 Jahren  ago  

Danke Meffo

ich werde also darauf drängen, dass es als Entsendung von Luxemburg aus deklariert wird. Die Sache ist auf 3 Jahre angelegt. An die Vereinbarung eines Nettogehaltes habe ich auch bereits gedacht, schliesslich will ich nicht permanent nachkalkulieren müssen, wenn die Wohnung in Belgien statt geplanter Miete X dann X+200 ist (zwecks Versteuerung geldwerter Vorteil).

Das Schlimme ist für mich, dass ich bei meinem AG keine fundierten Auskünfte bekomme ....

MHB


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Rair
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17 Jahren  ago  

Hallo, Enstendungen nach Belgien muss der lux. Arbeitgeber bei der "Inspektion der Sozialen Gesetzgebung" anmelden. Infos gibt es auch für Deutschsprachige. Hier die Adresse Place du Martyr, 9 - bte 4 4800 Verviers Tél.: 0032 87/30.71.95 Fax : 087/35.11.18 Kontakt : Marc Nyssen


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UlfRocco1105
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17 Jahren  ago  

Danke!