Das Handelsgericht hat am 22.10.2004 die Düdelinger Baufirma für zahlungsunfähig erklärt. Es obliegt jetzt dem Konkursverwalter, zu entscheiden, was mit den laufenden Baustellen geschehen wird. Durch die Einleitung des Konkursverfahrens ist wenigstens die Auszahlung der noch ausstehenden Löhne und Gehälter der 110 Beschäftigten abgesichert, auch wenn das Verfahren ebenfalls seine Zeit braucht. (Tageblatt 23./24.10.2004, www.tageblatt.lu)
20 Jahren ago
Der OGB-L hat eine Betriebsversammlung durchgeführt. Wichtigster Punkt: Anträge ausfüllen auf Ersatzleistungen für die ausgebliebenen Löhne. Da der Konkursverwalter unrichtige Daten geliefert hatte, wird die ganze Prozedur nur für Optimisten dazu führen, dass man noch vor Weihnachten das erste Geld sieht.