Hallo, ich habe folgendes gelesen : "Der Staat bezuschusst Bausparer mit zehn Prozent Prämie – vorausgesetzt: sie sind mindestens 16 Jahre alt, haben ihren Wohnsitz in Deutschland, ihr zu versteuerndes Jahreseinkommen liegt unter 25 600 Euro bei Alleinstehenden bzw. 51 200 Euro bei Verheirateten und sie verwenden das Geld innerhalb der Bindungsfrist von sieben Jahren nur für wohnwirtschaftliche Zwecke. Kann man als Grenzgänger davon profitieren ? Soll heissen, gelten diese Einkommensgrenzen wie bei der Eigenheimzulage nicht für das Einkommen in Luxemburg ?
Ich denke Ihr verwechselt die Prämie der Bausparkasse mit der Arbeitnehmersparzulage. Man kann entweder das eine oder das andere geltend machen. Oft stellt sich die Frage was günstiger ist. Die AN-Sparzulage macht man mit der deutschen Steuererklärung geltend. Wer das nicht kann, beantragt die Prämie.
Also Grenzgänger: Prämie beantragen.
Das ist die Wohnungsbauprämie. Die kriegst Du als Grenzgänger. Allerdings mache ich vorsichtshalber in Deutschland noch eine Steuererklärung, damit ich etwas vom deutschen Finanzamt in der Hand habe, auf dem steht, dass ich nichts in Deutschland zu versteuern habe (Nullerklärung praktisch).
Bei dem beschriebenen Zuschuss handelt es sich, wie unten bereits richtig bemerkt um die "Wohnungsbaupämie". Bezuschusst wird natürlich nur ein bestimmter jährlicher Sparbetrag (512 EUR bei Singles bzw. 1024 EUR bei Verheirateten). Hiezu zählen auch die aus dem Vertrag erzielten Zinsen. Das luxemburger Einkommen spielt, wie bei der Eigenheimzulage keine Rolle, die Einkommensgrenzen beziehen sich auf das in Deutschland erwirtschaftete Einkommen. Eine deutsche Einkommenssteuererklärung muss nicht gemacht werden, die Prämie wird jährlich bei der Bausparkasse beantragt und am Ende ausgezahlt. Aktuell beträgt die Prämie jedoch nur noch 8,8% (früher 10%) macht für Singles höchstens = 45,05 EUR oder Verheiratete = 90,11 EUR im Jahr.