Hallo, vielleicht kann mir jemand Auskunft geben, dass waere sehr freundlich. Mein Freund, angemeldet in Luxembourg, und ich, angemeldet in Trier, wollen in Trier bauen. Mein Freund moechte sich aber nicht in Deutschland anmelden (noch nicht). Abgesehen vom Einwohnermeldeamt, weiss jemand vielleicht welche zusaetzlichen Unannehmlichkeiten auf Ihn/uns zukommen koennten? Steuerrechtlich z.b, wie waere da der Unterschied zusehen? Wir sind nicht verheiratet, werden aber beide saemtliche Vertraege und Eintragungen gemeinsam vornehmen lassen. Schon mal vorab vielen Dank fuer Anmerkungen oder Aufklaerung. Gruesse, Jolina
